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Besondere Besucherinformationen

Diese nachstehenden Informationen dienen als allgemeine Hinweise in Vorbereitung  auf einen Besuch beim Amtsgericht Halle (Saale).

Hinweise für Menschen mit Behinderung

Das Justizzentrum ist vollständig barrierefrei.

  • Parkplätze für Menschen mit Behinderung finden Sie direkt hinter der Parkplatzschranke rechts.
  • Die Rollstuhlrampe befindet sich rechterhand neben dem Haupteingang.
  • Jede Etage verfügt über ein WC für Menschen mit Behinderung. Diese finden Sie im Haupttreppenbereich.
  • Die Etagenknöpfe in den Fahrstühlen sind mit Punktschrift versehen.

Eine Übersicht zum barrierefreien Zugang bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften finden sie hier.

Infopoint / Auskunft

Wenn Sie ein Anliegen zu einer Gerichtsverhandlung oder zu einem Gerichtsverfahren haben, wenden Sie sich bitte unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Information. Die Information befindet sich im Haupteingangsbereich. Dort wird Ihnen umfassend Auskunft erteilt und der Weg zu den Geschäftsstellen und Gerichtssälen beschrieben.

Hinweise zu Film- und Fotoaufnahmen im Amtsgericht Halle (Saale)

In den Gebäuden sowie auf dem gesamten Grundstück sind Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen nur mit Genehmigung der Hausverwaltung gestattet.

Film- und Fotoaufnahmen im Zusammenhang mit der Berichterstattung über Gerichtsverfahren durch Pressevertreter

Eventuelle Einzelfallregelungen gehen diesen allgemeinen Regelungen in jedem Fall vor!

Der Präsident des Amtsgerichts Halle (Saale) übt das Hausrecht über die Räumlichkeiten des Justizzentrums aus, die dem Amtsgericht Halle (Saale) zur Nutzung überlassen werden. In Ausübung dieses Hausrechts regelt der Präsident des Amtsgerichts Halle (Saale) die Zulässigkeit der Fertigung von Aufnahmen in diesen Räumen.

Das Hausrecht des Präsidenten des Amtsgerichts Halle (Saale) endet, wenn ein Richter mit einer Sitzung beginnt, bzw. der Beginn der Sitzung bevorsteht. Nach den gesetzlichen Regelungen übt in und vor dem Sitzungssaal ausschließlich der zuständige Richter im Rahmen der ihm gesetzlich übertragenen Sitzungsgewalt das Hausrecht aus, solange die Sitzung andauert oder Zeit zur Vorbereitung und Nachbereitung benötigt wird. Dazu zählt auch der Zeitraum, der zum Betreten des Sitzungssaales durch die Verfahrensbeteiligten benötigt wird, der in der Regel mit dem Aufschluss des Sitzungssaales beginnt. Ausschließlich die Richter entscheiden, ob und in welchem Umfang Aufnahmen im und vor dem Sitzungssaal zugelassen sind, weshalb der zuständige Richter grundsätzlich vorher zu befragen ist.

Der Präsident des Amtsgerichts Halle (Saale) hat keinerlei Einfluss auf die Entscheidungen der Richter im Rahmen ihrer Sitzungsgewalt.

Vertretern der Medien,
die sich

  • durch einen gültigen Presseausweis oder
  • durch ein Auftragsschreiben der Redaktion eines Presseorgans, das unterschrieben ist, den Aussteller erkennen lässt und gegebenenfalls die Möglichkeit einer telefonischen Rückfrage eröffnet,

ausweisen können, ist die Anfertigung von Film- und Fotoaufnahmen in folgendem Umfang gestattet:

Im Sitzungssaal und unmittelbar vor den Sitzungssälen,

  • wenn die zuständige Richterin oder der zuständige Richter Aufnahmen zugelassen hat.

Im sonstigen Gebäude,

  • sind Aufnahmen in den allgemein zugänglichen Räumen zugelassen,
  • soweit sie im Zusammenhang mit einer durch veröffentlichte Pressemitteilung bekannt gewordene Sitzung angefertigt werden sollen,
  • soweit der ordnungsgemäße Sitzungsverlauf nicht beeinträchtigt wird und insbesondere die Verfahrensbeteiligten und die Zuschauer auf ihrem Weg zum Sitzungssaal und vom Sitzungssaal nach draußen nicht behindert werden und
  • soweit der allgemeine Dienstbetrieb einschließlich der Bewegungsmöglichkeiten der sonstigen Besucher des Justizzentrums nicht beeinträchtigt werden.

Den Anordnungen der Wachtmeister und anderem Aufsichtspersonal des Justizzentrums ist unbedingt Folge zu leisten.

Im Übrigen sind Film- und Fotoaufnahmen ohne Einzelgenehmigung nicht gestattet.

Auf die Pflicht zur eigenständigen Prüfung der zivilrechtlichen Voraussetzungen (zum Beispiel §§ 22 ff Kunsturhebergesetz) zur Anfertigung von Aufnahmen von beteiligten Personen wird besonders hingewiesen. Diese Voraussetzungen werden durch die hiermit erteilten Erlaubnisse natürlich nicht außer Kraft gesetzt. Für die Einhaltung dieser Regelungen hat jeder Medienvertreter eigenverantwortlich zu sorgen.

 

Presseanfragen richten Sie bitte an die Pressestelle des Amtsgerichts Halle (Saale). Diese erreichen Sie wie folgt:

Richter am Amtsgericht Budtke

Hausanschrift

Amtsgericht Halle (Saale)
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)

Telefon und Fax

Telefon: +49 345 220-5321
Telefax: +49 345 220-5518