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Handelsregistereinsicht beim Amtsgericht Halle (Saale)

Sie benötigen einen Handelsregisterauszug oder Einsicht in das Handelsregister?

Diese nachstehenden Informationen dienen als allgemeine Hinweise zum Beantragen  eines Handelsregisterauszuges oder zur Einsicht in das Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts,- Vereins- und Güterrechtsregister beim Amtsgericht Halle (Saale).

Zuständigkeit (Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister)

Für alle schriftlichen Anträge und telefonischen Auskünfte ist ausschließlich das Amtsgericht in Stendal zuständig.

Beachten Sie die dortigen Hinweise des Zentralen Registergerichts Sachsen-Anhalt.

Es besteht die Möglichkeit der kostenlosen Einsicht in das zentrale Handelsregister beim Amtsgericht Halle (Saale).

Vor Ort erhalten Sie nur nichtamtliche kostenpflichtige Ausdrucke aus dem Handelsregister.

Wenn amtliche Ausdrucke benötigt werden, wenden Sie sich bitte an das zentrale Registergericht in Stendal.

Bitte erkundigen Sie sich bei der Stelle, für die Sie den Ausdruck benötigen, in welcher Form der Auszug erstellt werden soll.

Für alle weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an das zentrale Registergericht in Stendal!

Zuständigkeit Güterrechtsregister

Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister

Das Amtsgericht Halle (Saale) erteilt keine Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister.

Informationen zur Antragstellung erhalten Sie beim Gewerbezentralregister des Bundesamtes der Justiz.

Sprechzeiten, Räumlichkeiten und Erreichbarkeit Geschäftsstelle Handelsregistereinsicht

Sprechzeiten Allgemein:

Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag:
09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr

Telefon und Fax

Telefon: +49 345 220-5427
Telefax: +49 345 220-5030

Raum

0.027

Hausanschrift

Amtsgericht Halle (Saale)
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)

Telefon und Fax Vermittlung

Telefon: +49 345 220-​0
Telefax: +49 345 220-​5030

DE-Mail

ag-halle-saale(at)egvp.de-mail.de
Diese DE-Mail Adresse kann nur mit einem
DE-Mail Account des Absenders benutzt
werden!

Wichtige Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr

  1. Formbedürftige Anträge können wirksam nicht via E-Mail, sondern unter Berücksichtigung der rechtlichen Voraussetzungen, nur via Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (mit qualifizierter elektronischer Signatur) oder DE-Mail  sowie den weiteren sicheren Übermittlungswegen (beA, BebPo etc.) gestellt werden.
  2. Zulässige Dateiversionen sind nur "PDF" und "Tiff"! Übersenden Sie bitte keine Word Dokumente.
  3. Bei Kontaktaufnahme via e-Mail geben Sie bitte immer Ihre vollständige Postadresse an!
    Anfragen zu personen- bzw. verfahrensbezogenen Daten werden ausschließlich auf dem Postweg beantwortet.
  4. Vollstreckungsaufträge an die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Halle (Saale) übersenden Sie bitte weiterhin an die EGVP-Adresse des Amtsgerichts Halle (Saale).
  5. Der elektronische Rechtsverkehr für Grundbuch- und Hinterlegungssachen ist nicht zugelassen. Das Antragsverfahren beruht hier unverändert auf der Papierform.
  6. Bitte beachten Sie, dass eine Sichtung der elektronischen Postfächer nur während der regulären Dienstzeit erfolgt.
  7. Ausführliche Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie unter diesem Link.