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Hinterlegungsstelle beim Amtsgericht Halle (Saale)

Sie wollen eine Hinterlegung beim Amtsgericht Halle (Saale) tätigen.

Diese nachstehenden Informationen dienen als allgemeine Hinweise zur Beantragung einer Hinterlegung beim Amtsgericht Halle (Saale).

Die Hinterlegungsstelle ist zuständig für die Hinterlegung von

  • Geld
  • Wertpapieren und sonstigen Urkunden
  • Kostbarkeiten

Die Hinterlegung ist insbesondere statthaft

  • als Sicherheitsleistung in gerichtlichen Zivil- und Strafverfahren.
  • bei Geboten in Zwangsversteigerungsverfahren zur Abwendung der Verzinsungspflicht.
  • bei Ungewissheit über die Gläubigerin oder den Gläubiger einer Forderung.
  • bei Uneinigkeit mehrerer Berechtigter über die Aufteilung eines Anspruchs.
  • bei Annahmeverzug der Gläubigerin oder des Gläubigers.

Was muss ich bei der Beantragung einer Hinterlegung beachten?

  • Der Antrag auf Annahme ist schriftlich zu stellen.
  • Er soll vierfach eingereicht werden.
  • Wird der Antrag nur einfach eingereicht, sind weitere Exemplare von Amts wegen auf Kosten der antragstellenden Person herzustellen (gemäß § 5 Nr. 3 des Justizkostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt JKostG LSA vom 23. 8. 1993 GVBl. LSA S. 449, zuletzt geändert durch Art. 63 des Gesetzes vom 7. 12. 2001 GVBl. LSA S. 540).
  • Der elektronische Rechtsverkehr für Hinterlegungssachen ist nicht zugelassen. Das Antragsverfahren beruht hier unverändert auf der Papierform.

Die Rückgabe des Hinterlegten erfolgt nur auf Antrag

Bei Freigabeerklärung aller Personen, die als Empfangsberechtigte in Betracht kommen oder bei Vorliegen einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung.

Weitere Informationen und Downloads

Sprechzeiten, Räumlichkeiten und Erreichbarkeit der Hinterlegungsgeschäftsstelle

Geschäftszeiten:

Montag, Mittwoch, Donnerstag
08:30 bis 15:30 Uhr

Dienstag
08:30 bis 17:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 13:00 Uhr

Telefon und Fax

Telefon: +49 345 220-5516
Telefax: +49 345 220-5518

Raum

2.084

Hausanschrift

Amtsgericht Halle (Saale)
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)

Telefon und Fax Vermittlung

Telefon: +49 345 220-​0
Telefax: +49 345 220-​5030

DE-Mail

ag-halle-saale(at)egvp.de-mail.de
Diese DE-Mail Adresse kann nur mit einem
DE-Mail Account des Absenders benutzt
werden!

Wichtige Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr

  1. Formbedürftige Anträge können wirksam nicht via E-Mail, sondern unter Berücksichtigung der rechtlichen Voraussetzungen, nur via Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (mit qualifizierter elektronischer Signatur) oder DE-Mail  sowie den weiteren sicheren Übermittlungswegen (beA, BebPo etc.) gestellt werden.
  2. Zulässige Dateiversionen sind nur "PDF" und "Tiff"! Übersenden Sie bitte keine Word Dokumente.
  3. Bei Kontaktaufnahme via e-Mail geben Sie bitte immer Ihre vollständige Postadresse an!
    Anfragen zu personen- bzw. verfahrensbezogenen Daten werden ausschließlich auf dem Postweg beantwortet.
  4. Vollstreckungsaufträge an die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Halle (Saale) übersenden Sie bitte weiterhin an die EGVP-Adresse des Amtsgerichts Halle (Saale).
  5. Der elektronische Rechtsverkehr für Grundbuch- und Hinterlegungssachen ist nicht zugelassen. Das Antragsverfahren beruht hier unverändert auf der Papierform.
  6. Bitte beachten Sie, dass eine Sichtung der elektronischen Postfächer nur während der regulären Dienstzeit erfolgt.
  7. Ausführliche Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie unter diesem Link.