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Insolvenzverfahren

örtliche Zuständigkeit

Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Halle (Saale) können Sie unter folgenden Link nachschauen:

Hinweise, Formulare und Merkblätter zur Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahren

Unter den folgenden Links finden Sie Hinweise, Formulare und Merkblätter zur Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahren.

Unterlagen für die Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

Privatpersonen

Persönliches Erscheinen auf der Geschäftsstelle:

  • gültiger Personalausweis
  • gültiger Reisepass nur in Verbindung mit Meldebestätigung der Stadt oder Gemeinde
  • bei ausländischen Staatsbürgern Ausweis oder aktuelle Meldebestätigung der Stadt oder Gemeinde
  • bei Vertretung für eine andere Person zusätzlich zu vorstehenden Punkten nur mit Vollmacht
  • Gebühr von 15 Euro (Bezahlung vor Ort in der Gerichtszahlstelle möglich)
  • Wenn alle vorstehenden Punkte vorliegen erhalten Sie die Bescheinigung sofort.

Schriftlicher Antrag: (per E-Mail nicht zulässig)

  • nur mit gut leserlicher Kopie eines gültigen Ausweises (Daten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, können und sollen von Ihnen auf der Kopie geschwärzt werden. Dies gilt insbesondere für die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangs- und Seriennummer).
  • Gebühr von 15 Euro (Sie erhalten eine Kostenrechnung).

Firmen

Persönliches Erscheinen auf der Geschäftsstelle:

  • Gültiger Personalausweis
  • aktueller Handelsregisterauszug und Vollmacht
  • Gebühr 15 Euro (Bezahlung vor Ort in der Gerichtszahlstelle möglich)
  • Wenn alle vorstehenden Punkte vorliegen erhalten Sie die Bescheinigung sofort.

Schriftlicher Antrag: (per E-Mail nicht zulässig)

  • nur mit gut leserlicher Kopie eines gültigen Ausweises (Daten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, können und sollen von Ihnen auf der Kopie geschwärzt werden. Dies gilt insbesondere für die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangs- und Seriennummer).
  • aktueller Handelsregisterauszug und Vollmacht
  • Gebühr von 15 Euro (Sie erhalten eine Kostenrechnung)

Alternative Beratungsstellen

Sprechzeiten, Räumlichkeiten und Erreichbarkeit der Insolvenzgeschäftsstellen

Die Räumlichkeiten für die Sprechzeiten befinden sich in Raum 2.010. Die Mitarbeiter in diesem Büro sind für alle Anträge während der Sprechzeiten zuständig.

Bei telefonischen Anfragen teilen Sie der Vermittlung bitte mit, dass Sie die "Insolvenzabteilung" sprechen möchten.

Sprechzeiten Allgemein:

Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag:
09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr

Telefon und Fax

Telefon: +49 345 220-0
Telefax: +49 345 220-5543

Durchwahlnummern

Telefon: +49 345 220-

4122; 5115; 5402; 5407; 5408; 5409; 5412; 5439

Raum

2.010
 

Hausanschrift

Amtsgericht Halle (Saale)
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)

Telefon und Fax Vermittlung

Telefon: +49 345 220-​0
Telefax: +49 345 220-​5030

DE-Mail

ag-halle-saale(at)egvp.de-mail.de
Diese DE-Mail Adresse kann nur mit einem
DE-Mail Account des Absenders benutzt
werden!

Wichtige Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr

  1. Formbedürftige Anträge können wirksam nicht via E-Mail, sondern unter Berücksichtigung der rechtlichen Voraussetzungen, nur via Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (mit qualifizierter elektronischer Signatur) oder DE-Mail  sowie den weiteren sicheren Übermittlungswegen (beA, BebPo etc.) gestellt werden.
  2. Zulässige Dateiversionen sind nur "PDF" und "Tiff"! Übersenden Sie bitte keine Word Dokumente.
  3. Bei Kontaktaufnahme via e-Mail geben Sie bitte immer Ihre vollständige Postadresse an!
    Anfragen zu personen- bzw. verfahrensbezogenen Daten werden ausschließlich auf dem Postweg beantwortet.
  4. Vollstreckungsaufträge an die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Halle (Saale) übersenden Sie bitte weiterhin an die EGVP-Adresse des Amtsgerichts Halle (Saale).
  5. Der elektronische Rechtsverkehr für Grundbuch- und Hinterlegungssachen ist nicht zugelassen. Das Antragsverfahren beruht hier unverändert auf der Papierform.
  6. Bitte beachten Sie, dass eine Sichtung der elektronischen Postfächer nur während der regulären Dienstzeit erfolgt.
  7. Ausführliche Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie unter diesem Link.