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Zivilverfahren beim Amtsgericht Halle (Saale)

Zuständigkeit

Streitigkeiten über Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von fünftausend Euro nicht übersteigt, zum Beispiel

  • aus Kauf, Darlehen, Leasing, Werkvertrag und anderen Verträgen 
  • aus Verkehrsunfällen 
  • aus dem Nachbarschaftsverhältnis 
  • wegen Schadensersatz und Schmerzensgeld 

unabhängig vom Streitwert

  • Wohnraummietsachen 
  • Wohnungseigentumssachen 
  • Aufgebotsverfahren

Eine weitere örtliche Zuständigkeit besteht

  • für die Bezirke aller Amtsgerichte des Landes Sachsen-Anhalt bei Verfahren nach der EG-Verordnung für geringfügige Forderungen (small claims-Verfahren).
  • für die Landgerichtsbezirke Dessau-Roßlau und Halle bei Urheberrechtsstreitigkeiten, die zur Zuständigkeit der Amtsgerichte gehören.

Die Zuständigkeit kann im Einzelfall von weiteren Voraussetzungen abhängig sein. 

Beachten Sie bitte die Hinweise zur außergerichtlichen Streitschlichtung und zum Güterichterverfahren!

Alternative Beratungsstellen

Sprechzeiten, Räumlichkeiten und Erreichbarkeit der Zivilabteilungen

Teilen Sie der Vermittlung bitte mit, dass Sie die "Abteilung für Zivilangelegenheiten" sprechen möchten.

Sprechzeiten Allgemein:

Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag:
09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr

Geschäftsstellen Zivilangelegenheiten

Telefon und Fax

Telefon: +49 345 220-0
Telefax: +49 345 220-5540

Durchwahlnummern

Telefon: +49 345 220-

5180; 5208; 5219; 5227; 5246; 5327; 5332; 5415; 5501

Raum

Bitte an der Information erfragen.

Geschäftsstelle Güterrechtsangelegenheiten

Telefon und Fax

Telefon: +49 345 220-5227
Telefax: +49 345 220-5540

Raum

3.081

Hausanschrift

Amtsgericht Halle (Saale)
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)

Telefon und Fax Vermittlung

Telefon: +49 345 220-​0
Telefax: +49 345 220-​5030

DE-Mail

ag-halle-saale(at)egvp.de-mail.de
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