Aktuelle Pressemitteilungen
Ankündigung von Arbeiten am Computersystem
Aufgrund von Arbeiten an der EDV-Anlage in der Zeit vom 07.10. bis voraussichtlich 08.10.2024 kommt es zu erheblichen Einschränkungen des Dienstbetriebes.
Ein Notbetrieb für unaufschiebbare Angelegenheiten wird eingerichtet.
Zur Vermeidung von Nachteilen wird aber darum gebeten, dringende Angelegenheiten - wie fristgebundene Anträge oder Erklärungen - nach Möglichkeit vor diesem Zeitraum zu erledigen bzw. verschiebbare Angelegenheiten auf einen Zeitpunkt nach den Arbeiten zu verlegen.
Verhandlungen finden wie terminiert statt.
Ankündigung von Arbeiten am Computersystem
Aufgrund von Arbeiten an der EDV-Anlage in der Zeit vom 07.10. bis voraussichtlich 08.10.2024 kommt es zu erheblichen Einschränkungen des Dienstbetriebes.
Ein Notbetrieb für unaufschiebbare Angelegenheiten wird eingerichtet.
Zur Vermeidung von Nachteilen wird aber darum gebeten, dringende Angelegenheiten - wie fristgebundene Anträge oder Erklärungen - nach Möglichkeit vor diesem Zeitraum zu erledigen bzw. verschiebbare Angelegenheiten auf einen Zeitpunkt nach den Arbeiten zu verlegen.
Verhandlungen finden wie terminiert statt.
Presseanfragen richten Sie bitte an die Pressestelle des Amtsgerichts Halle (Saale). Diese erreichen Sie wie folgt:
Richter am Amtsgericht Kolbig
Hausanschrift
Amtsgericht Halle (Saale)
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)
Telefon und Fax
Telefon: +49 345 220-5321
Telefax: +49 345 220-5518
Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)
Hauptverhandlung am 16.05.2023
09.05.2023, Halle (Saale) – 01/2023
- Amtsgericht Halle (Saale)
Hauptverhandlung im Verfahren 360 Ds 418 Js 10527/20, Strafrichterin,
Dienstag, 16.05.2023,09:00 Uhr, Saal: X.01,
Der im Jahr 1970 geborene Angeklagte ist bekannt für seine wöchentlich auf dem Marktplatz stattfindenden Veranstaltungen. Die Staatsanwaltschaft legt ihm unter anderem auch im Zusammenhang mit den genannten Veranstaltungen mehrere Straftaten in verschiedenen Anklagen zur Last.
- Mit Anklage vom 08.05.2021 zur Geschäftsnummer 418 Js 10527/20 werden dem Angeklagten neun Straftaten, nämlich in 5 Fällen Beleidigung, in 2 Fällen Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz und in jeweils einem Fall ein Hausfriedensbruch sowie eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen.
- Am 02.12.2019 soll er auf dem Marktplatz in Halle gegen Demonstranten der Gruppe „Omas gegen Rechts“ aufgefordert haben, ins nächstgelegene Flüchtlingsheim zu gehen und sich dort hinzugeben.
- Am 04.05.2020 habe er auf dem Marktplatz in Halle bestimmte Personen als „Stasi-Schweine“ bezeichnet und anschließend ein Video auf dem sozialen Netzwerk „YouTube“ eingestellt.
- Am 16.05.2020 habe er eine der bereits bei der Handlung zuvor genannte Person als „Nazi“ bezeichnet.
- Am 25.05.2020 habe der Angeklagte eine andere Person unter anderem als „Vorzeigefaschistin“ bezeichnet und ein davon gefertigtes Video auf „YouTube“ eingestellt.
- Gleiches sei am 27.05.2020 geschehen.
- Am 12.08.2020 und am 06.09.2020 habe er auf seinem Telegram-Kanal Bilder einer Frau veröffentlicht, ohne dass diese damit einverstanden gewesen sei, wobei er die Bilder leicht verfremdet habe.
- Am 01.11.2020 habe er sich in den Hauptbahnhof Halle ohne Reiseabsicht begeben, obwohl ihm zuvor ein Hausverbot erteilt worden sei.
- Am 12.04.2021 habe er einen Regenschirm in die Speicher eines Fahrrades gesteckt, sodass das Fahrrad abrupt gestoppt worden sei und der ausländische Fahrer dieses Fahrrades, hinter dem ein Polizeifahrzeug gefahren sei, nach rechts gekippt sei und sich mit der Hand auf dem Boden habe abstützen müssen. Diese Handlung habe der Angeklagte später auf seinem Telegramm-Kanal thematisiert, obwohl ihm bewusst gewesen sei, dass ein Eingreifen nicht notwendig gewesen sei.
- Im Verfahren 418 Js 36895/20 werden dem Angeklagten 11 Taten zur Last gelegt. Er soll im Zeitraum 23.05.2020 bis 30.05.2020 in 10 Fällen üble Nachrede begangen haben, indem er bei Demonstrationen auf dem Marktplatz oder über seinen Telegram-Kanal in Bezug auf eine Frau geäußert haben, diese habe einen 11-jährigen Jungen angegriffen. Außerdem hebe er sie als „Antifa-Schläger-Journalistin“ und „Gewaltverbrecherin mit Journalistenausweis“ bezeichnet.
In einem weiteren Fall wird ihm Volksverhetzung dadurch zur Last gelegt, dass er auf einer von ihm betriebenen Internet-Seite einen Baseballschläger zum Kauf angeboten habe, der mit dem Aufdruck „Abschiebehelfer“ versehen gewesen sei. - Im Verfahren 430 Js 21654/22 wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, er habe am 27.10.2021 in der Zeit zwischen 16:40 und 21:21 Uhr in seiner Funktion als Versammlungsleiter einer Veranstaltung im Bereich des Rathenauplatzes mehrere Redebeiträge gehalten und in diesem Zusammenhang Teilnehmer von Gegenprotesten beleidigt, indem er Worte wie „Diktatoren“, „Faschisten“, „Nazischweine“, „Faschos“, „Ausländerfeinde“, „Heuchler“, „dressierte Affen“ verwendet habe.
- Im Verfahren 418 Js 39945/20 wird dem Angeklagten zur Last gelegt, er habe am 06.06.2020 eine Verleumdung dadurch begangen, dass er im Rahmen eines Demonstrationsgeschehens auf dem Marktplatz gegenüber einem Teilnehmer wider besseren Wissens behauptet habe, er sei so gefährlich wie eine andere anwesende Person, die ein Kind angegriffen habe und „absolut gewalttätig“ sei. Er habe den Teilnehmer damit in die Nähe von Personen gestellt, die möglicherweise sexuellen Missbrauch von Kindern befürwortet hätten.
- Im Verfahren 430 JS 12097/22 wird dem Angeklagten die Billigung von Straftaten vorgeworfen, indem er am 28.03.2022 mit seinem weißen Fahrzeug des Typs Fiat den Marktplatz in Halle befahren habe und an diesem Fahrzeug eine russische Nationalflagge angebracht habe, welche die Aufschrift „Frieden mit Russland“ getragen habe. Auf der anderen Seite seines Fahrzeugs habe er mit schwarzem Klebeband den Buchstaben „Z“ in einer Größe von ca. 40 × 40 cm angebracht. Damit habe er einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gebilligt.
- Im Verfahren 565 Js 31910/22 wird dem Angeklagten zur Last gelegt, er habe am 27.04.2022 in Halle ein Tütchen mit 1,87 g Cannabis ohne behördliche Erlaubnis besessen.
In allen Fällen droht im Falle eines Schuldspruchs Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.
Mit Urteil des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 14.09.2020 und der danach folgenden Berufungsentscheidung des Landgerichts Halle vom 14.09.2022, welches nach Zurückweisung der Revision durch das Oberlandesgericht Naumburg rechtskräftig geworden ist, wurde der Angeklagte wegen verschiedener Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Im Falle des Schuldspruchs hinsichtlich eines oder mehrerer der nunmehr angeklagten Handlungen kann eine neue Gesamtstrafe mit dieser Freiheitsstrafe gebildet werden, die dann auch auf Freiheitsstrafe lauten würde.
Das Gericht hat zunächst einen Verhandlungstag vorgesehen, zu dem es mehrere Zeugen geladen hat. Es hat auch eine Person als Nebenklägerin zugelassen. Ob an diesem Tag bereits eine Entscheidung getroffen werden wird, kann derzeit nicht beantwortet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.
Bitte beachten Sie noch die anliegenden Hinweise zur Anfertigung von Film- und Foto-aufnahmen.
Im Auftrag
Werner Budtke
Impressum:
Amtsgericht Halle (Saale)
Pressestelle
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)
Tel: 0345 220-5321
Fax: 0345 220-5586
Mail: presse.ag-hal@justiz.sachsen-anhalt.de
Web: www.ag-hal.sachsen-anhalt.de