Menu
menu

Briefkasten des Amtsgerichts Halle (Saale)

Beachten Sie folgende Hinweise zum Einwurf fristwahrender Postsendungen in den Briefkasten des Amtsgerichts Halle (Saale)

Der Briefkasten des Amtsgerichts Halle (Saale) befindet sich vor dem Haupteingang links neben der Treppe.

Durch Einwurf einer Postsendung in den Briefkasten kann auch außerhalb der Öffnungszeiten der fristgerechte Zugang von Schriftstücken sichergestellt werden.

Fristsachen können am Tage des Fristablaufes bis 24:00 Uhr fristwahrend eingeworfen werden.

Einwurf von Eintragungsanträgen an die Grundbuchabteilung. Maßgeblich für die Rangfolge ist der Zeitpunkt des Eingangs bei einer Grundbuchgeschäftsstelle. Mit dem Einwurf in den Briefkasten ist ein an die Grundbuchabteilung gerichteter Eintragungsantrag nicht rangwahrend eingegangen.

Bitte werfen Sie keine Schriftstücke mit Wertgegenständen in den Briefkasten. Zur Vermeidung von Nachteilen geben Sie diese bitte in der Poststelle oder in einer Geschäftsstelle ab.

Postsendungen für folgende Justizbehörden können fristwahrend eingeworfen werden:

  • Landessozialgericht
  • Sozialgericht Halle
  • Landesarbeitsgericht
  • Arbeitsgericht Halle
  • Verwaltungsgericht Halle
  • Amtsgericht Halle (Saale)
  • Staatsanwaltschaft Halle

Hat der Einwurf von Anträgen an das Landgericht Halle fristwahrende Wirkung?

Der Einwurf von Schriftsätzen für das Landgericht Halle hat keine Fristwahrende Wirkung. Der Briefkasten des Landgerichts Halle befindet sich am Hansering 13.