Anweisungsstelle des Amtsgericht Halle (Saale)
Diese nachstehenden Informationen dienen als allgemeine Hinweise zu Angelegenheiten der Anweisungsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale).
Zuständigkeit
Unbare Entschädigung gemäß JVEG an Zeugen, ehrenamtliche Richter und Dritte.
Sprechzeiten, Räumlichkeiten und Erreichbarkeit der Anweisungsstelle
- Die Anweisungsstelle befindet sich links im Haupteingangsbereich.
Sprechzeiten Gerichtszahlstelle und Anweisungsstelle:
Montag, Mittwoch, Donnerstag:
08:30 bis 12:15 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag:
08:30 bis 12:15 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr
Anweisungsstelle
Telefon und Fax
Telefon: +49 345 220-4143
Telefax: +49 345 220-5590
Raum
0.022
Haupteingangsbereich
Hausanschrift
Amtsgericht Halle (Saale)
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)
Telefon und Fax Vermittlung
Telefon: +49 345 220-0
Telefax: +49 345 220-5030
DE-Mail
ag-halle-saale(at)egvp.de-mail.de
Diese DE-Mail Adresse kann nur mit einem
DE-Mail Account des Absenders benutzt
werden!
Wichtige Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr
- Formbedürftige Anträge können wirksam nicht via E-Mail, sondern unter Berücksichtigung der rechtlichen Voraussetzungen, nur via Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (mit qualifizierter elektronischer Signatur) oder DE-Mail sowie den weiteren sicheren Übermittlungswegen (beA, BebPo etc.) gestellt werden.
- Zulässige Dateiversionen sind nur "PDF" und "Tiff"! Übersenden Sie bitte keine Word Dokumente.
- Bei Kontaktaufnahme via e-Mail geben Sie bitte immer Ihre vollständige Postadresse an!
Anfragen zu personen- bzw. verfahrensbezogenen Daten werden ausschließlich auf dem Postweg beantwortet. - Vollstreckungsaufträge an die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Halle (Saale) übersenden Sie bitte weiterhin an die EGVP-Adresse des Amtsgerichts Halle (Saale).
- Der elektronische Rechtsverkehr für Grundbuch- und Hinterlegungssachen ist nicht zugelassen. Das Antragsverfahren beruht hier unverändert auf der Papierform.
- Bitte beachten Sie, dass eine Sichtung der elektronischen Postfächer nur während der regulären Dienstzeit erfolgt.
- Ausführliche Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie unter diesem Link.