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Gerichtszahlstelle des Amtsgericht Halle (Saale)

Diese nachstehenden Informationen dienen als allgemeine Hinweise zu Angelegenheiten der Gerichtszahlstelle des Amtsgerichts Halle (Saale).

Auszahlungen in bar

Entschädigungen gemäß JVEG an Zeugen und mittellose Personen nach Prüfung durch die Anweisungsstelle.

Einzahlungen

Bareinzahlung und EC- bzw. Kreditkarte

  • Grundbuchauszüge
  • Handelsregisterauszüge
  • Nachlassangelegenheiten
  • Kauf von Gerichtskostenstempler

Nur Bareinzahlung

  • Geldstrafen
  • Hinterlegungen


Wichtig bei Kartenzahlungen!

  • Kontoprüfung erfolgt über die Eingabe der Pin
  • Mindestbetrag: 10 Euro
  • Höchstbetrag: 1.500 Euro

Hinweis bei Bargeldzahlungen mit Geldscheinen

Wir bitten Sie die Geldscheine nicht zu rollen oder zu zerknüllen (Hosentasche). Da jeder Geldschein maschinell geprüft werden muss, kann es bei stark deformierten Scheinen zu Problemen bei der Erkennung kommen.

Falschgeld

Die Zahlstellenverwalter überprüfen maschinell jeden Geldschein auf Fälschungen.

Prüfen Sie Ihren Bargeldbestand vor der Einzahlung auf Falschgeld.

Die Zahlstellenbeamten sind verpflichtet Falschgeld sofort einzuziehen.

Einsprüche gegen Kostenrechnungen des Amtsgerichts Halle (Saale)

Für Einsprüche gegen Kostenrechnungen des Amtsgerichts ist ausschließlich die Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt zuständig.

Die Landeshauptkasse ist die zuständige Gerichtskasse und hat folgende Aufgaben:

  • Geldüberweisungen
  • Stundung, Erlass und Niederschlagung von Kostenrechnungen
  • Hinterlegungen gemäß Hinterlegungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
  • Vollstreckungsbehörde

Die Landeshauptkasse ist wie folgt zu erreichen:

  • Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt, Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau
  • Telefon: 0340 6506-0
  • Telefax: 0340 6506-183
  • Deutsche Bundesbank Magdeburg, BIC: MARKDEF1810, IBAN: DE21810000000081001500

Sprechzeiten, Räumlichkeiten und Erreichbarkeit der Gerichtszahlstelle

  • Die Gerichtszahlstelle befindet sich links im Haupteingangsbereich.
  • Der Vorraum der Gerichtszahlstelle ist besonders gesichert (Einzeleintritt).
  • Bitte benutzen Sie die Klingel vor dem Eingang.

Sprechzeiten Gerichtszahlstelle und Anweisungsstelle:

Montag, Mittwoch, Donnerstag:
08:30 bis 12:15 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr

Dienstag:
08:30 bis 12:15 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr

Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr

Gerichtszahlstelle

Die Gerichtszahlstelle des Amtsgericht Halle (Saale) ist nicht für Einsprüche gegen Kostenrechnungen zuständig. Wenden Sie sich bitte ausschließlich an die Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt.

Telefon und Fax

Telefon: +49 345 220-5526
Telefax: +49 345 220-5590

Raum

0.018
Haupteingangsbereich

Hausanschrift

Amtsgericht Halle (Saale)
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)

Telefon und Fax Vermittlung

Telefon: +49 345 220-​0
Telefax: +49 345 220-​5030

DE-Mail

ag-halle-saale(at)egvp.de-mail.de
Diese DE-Mail Adresse kann nur mit einem
DE-Mail Account des Absenders benutzt
werden!

Wichtige Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr

  1. Formbedürftige Anträge können wirksam nicht via E-Mail, sondern unter Berücksichtigung der rechtlichen Voraussetzungen, nur via Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (mit qualifizierter elektronischer Signatur) oder DE-Mail  sowie den weiteren sicheren Übermittlungswegen (beA, BebPo etc.) gestellt werden.
  2. Zulässige Dateiversionen sind nur "PDF" und "Tiff"! Übersenden Sie bitte keine Word Dokumente.
  3. Bei Kontaktaufnahme via e-Mail geben Sie bitte immer Ihre vollständige Postadresse an!
    Anfragen zu personen- bzw. verfahrensbezogenen Daten werden ausschließlich auf dem Postweg beantwortet.
  4. Vollstreckungsaufträge an die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Halle (Saale) übersenden Sie bitte weiterhin an die EGVP-Adresse des Amtsgerichts Halle (Saale).
  5. Der elektronische Rechtsverkehr für Grundbuch- und Hinterlegungssachen ist nicht zugelassen. Das Antragsverfahren beruht hier unverändert auf der Papierform.
  6. Bitte beachten Sie, dass eine Sichtung der elektronischen Postfächer nur während der regulären Dienstzeit erfolgt.
  7. Ausführliche Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie unter diesem Link.