Gerichtszahlstelle des Amtsgericht Halle (Saale)
Diese nachstehenden Informationen dienen als allgemeine Hinweise zu Angelegenheiten der Gerichtszahlstelle des Amtsgerichts Halle (Saale).
Auszahlungen in bar
Entschädigungen gemäß JVEG an Zeugen und mittellose Personen nach Prüfung durch die Anweisungsstelle.
Einzahlungen
Bareinzahlung und EC- bzw. Kreditkarte
- Grundbuchauszüge
- Handelsregisterauszüge
- Nachlassangelegenheiten
Nur Bareinzahlung
- Geldstrafen
- Hinterlegungen
Wichtig bei Kartenzahlungen!
- Kontoprüfung erfolgt über die Eingabe der Pin
- Mindestbetrag: 10 Euro
- Höchstbetrag: 1.500 Euro
Hinweis bei Bargeldzahlungen mit Geldscheinen
Wir bitten Sie die Geldscheine nicht zu rollen oder zu zerknüllen (Hosentasche). Da jeder Geldschein maschinell geprüft werden muss, kann es bei stark deformierten Scheinen zu Problemen bei der Erkennung kommen.
Falschgeld
Die Zahlstellenverwalter überprüfen maschinell jeden Geldschein auf Fälschungen.
Prüfen Sie Ihren Bargeldbestand vor der Einzahlung auf Falschgeld.
Die Zahlstellenbeamten sind verpflichtet Falschgeld sofort einzuziehen.
Die Landeshauptkasse ist wie folgt zu erreichen:
- Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt, Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau
- Telefon: 0340 6506-0
- Telefax: 0340 6506-183
- Deutsche Bundesbank Magdeburg, BIC: MARKDEF1810, IBAN: DE21810000000081001500
Sprechzeiten, Räumlichkeiten und Erreichbarkeit der Gerichtszahlstelle
- Die Gerichtszahlstelle befindet sich links im Haupteingangsbereich.
- Der Vorraum der Gerichtszahlstelle ist besonders gesichert (Einzeleintritt).
- Bitte benutzen Sie die Klingel vor dem Eingang.
Sprechzeiten Gerichtszahlstelle und Anweisungsstelle:
Montag, Mittwoch, Donnerstag:
08:30 bis 12:15 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag:
08:30 bis 12:15 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr
Telefon und Fax
Telefon: +49 345 220-5526
Telefax: +49 345 220-5590
Raum
0.018
Haupteingangsbereich