Elektronischer Rechtsverkehr am Amtsgericht Halle (Saale)
Hinweise für Teilnehmer am elektronischen Rechtsverkehr
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Hinweisblatt
Dateiname: Hinweisblatt_ERV_20230201.pdfHinweisblatt zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr beim Amtsgericht Halle (Saale) und den Gerichtsvollzieher*innen des Amtsgerichts Halle (Saale)
Wichtige Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr
- Formbedürftige Anträge können wirksam nicht via E-Mail, sondern unter Berücksichtigung der rechtlichen Voraussetzungen, nur via Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (mit qualifizierter elektronischer Signatur) oder DE-Mail sowie den weiteren sicheren Übermittlungswegen (beA, BebPo etc.) gestellt werden.
- Zulässige Dateiversionen sind nur "PDF" und "Tiff"! Übersenden Sie bitte keine Word Dokumente.
- Bei Kontaktaufnahme via e-Mail geben Sie bitte immer Ihre vollständige Postadresse an!
Anfragen zu personen- bzw. verfahrensbezogenen Daten werden ausschließlich auf dem Postweg beantwortet. - Vollstreckungsaufträge an die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Halle (Saale) übersenden Sie bitte weiterhin an die EGVP-Adresse des Amtsgerichts Halle (Saale).
- Der elektronische Rechtsverkehr für Grundbuch- und Hinterlegungssachen ist nicht zugelassen. Das Antragsverfahren beruht hier unverändert auf der Papierform.
- Bitte beachten Sie, dass eine Sichtung der elektronischen Postfächer nur während der regulären Dienstzeit erfolgt.
Hinweise für DE-Mail Nachrichten
Das zentrale Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Amtsgerichts Halle (Saale) ist auch unter der Adresse ag-halle-saale(at)egvp.de-mail.de erreichbar.
Unter dieser Adresse können allerdings nur DE-Mail-Nachrichten (nicht: allgemeine E-Mails) eingereicht werden. Sie benötigen dafür eine DE-Mail Adresse!
Einzelheiten zu weiteren Dateiformaten und technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) sowie den Informationen „Elektronischer Rechtsverkehr" auf der linken Spalte der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Weitere Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz Sachsen-Anhalts finden Sie hier.
Über die allgemeine E-Mail-Adresse des Gerichts können Dokumente in Rechtssachen nicht wirksam übermittelt werden.