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Elektronischer Rechtsverkehr am Amtsgericht Halle (Saale)

Hinweise für Teilnehmer am elektronischen Rechtsverkehr

Bitte beachten Sie außerdem:

Vollstreckungsaufträge an die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Halle (Saale) übersenden Sie bitte weiterhin an die EGVP-Adresse des Amtsgerichts Halle (Saale).
Eine Sichtung der elektronischen Postfächer erfolgt nur während der regulären Dienstzeit.

Für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr stehen die folgenden zugelassenen Kommunikationswege zur Verfügung:

Im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs kann mit den Gerichten, Staatsanwaltschaften und den Gerichtsvollziehern unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften rechtswirksam elektronisch kommuniziert werden.

Seit dem 01.01.2022 ist die aktive Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs in Verfahren nach ZPO, FamFG, ArbGG, SGG, VwGO, FGO und StPO für Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts (sog. professionelle Einreicher) verpflichtend.

Klagen, vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen sind danach von den professionellen Einreichern als elektronisches Dokument einzureichen.

Die rechtlichen Voraussetzungen für die wirksame, elektronische Kommunikation in Rechtssachen mit der Justiz und die dafür zur Verfügung stehenden zugelassenen Kommunikationswege (sog. sichere Übermittlungswege), können Sie den §§ 130 a ZPO, 14 FamFG, 46c ArbGG, 65a SGG, 55a VwGO, 52a FGO, 32a StPO, § 110c OWiG sowie § 753 ZPO entnehmen.

Die technischen Anforderungen sind in der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung) geregelt.

Die Bekanntmachungen zur Übermittlung elektronischer Dokumente sowie zur Führung, Übermittlung und Einsichtnahme in elektronische Akten sind auf dem Justizportal des Bundes und der Länder zu finden.

Weitere Ausführungen zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie auf der Webseite der Justiz Sachsen-Anhalt.

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