Elektronischer Rechtsverkehr am Amtsgericht Halle (Saale)
Hinweise für Teilnehmer am elektronischen Rechtsverkehr
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Hinweisblatt
Dateiname: Hinweisblatt_ERV_20230201.pdfHinweisblatt zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr beim Amtsgericht Halle (Saale) und den Gerichtsvollzieher*innen des Amtsgerichts Halle (Saale)
Bitte beachten Sie außerdem:
Vollstreckungsaufträge an die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Halle (Saale) übersenden Sie bitte weiterhin an die EGVP-Adresse des Amtsgerichts Halle (Saale).
Eine Sichtung der elektronischen Postfächer erfolgt nur während der regulären Dienstzeit.
Für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr stehen die folgenden zugelassenen Kommunikationswege zur Verfügung:
- Bürgerinnen und Bürger
Allgemeine Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr für Bürgerinnen und Bürger finden Sie unter folgendem Link: Webseite "Elektronischer Rechtsverkehr für Bürgerinnen und Bürger"
Die Einfache E-Mail ist nicht zugelassen!
Für die sichere und rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit der Justiz stehen aktuell das MJP und das eBO zur Wahl.
„Mein Justizpostfach“ = MJP
ist ein kostenfreies elektronisches Postfach. Weitere Informationen zum MJP, zur Einrichtung und den technischen Voraussetzungen finden Sie unter folgendem Link: Webseite "Mein Justizpostfach"
Besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach = eBO
Informationen zum eBO, zur Einrichtung und den technischen Voraussetzungen finden Sie unter folgendem Link: Webseite "EGVP für Bürger und Organisationen"
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach = beA
- Notarinnen und Notare
Besonderes elektronisches Notarpostfach = beN
- Behörden
Besonderes elektronisches Behördenpostfach = beBPo
- Steuerberater
Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach = beSt
Im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs kann mit den Gerichten, Staatsanwaltschaften und den Gerichtsvollziehern unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften rechtswirksam elektronisch kommuniziert werden.
Seit dem 01.01.2022 ist die aktive Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs in Verfahren nach ZPO, FamFG, ArbGG, SGG, VwGO, FGO und StPO für Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts (sog. professionelle Einreicher) verpflichtend.
Klagen, vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen sind danach von den professionellen Einreichern als elektronisches Dokument einzureichen.
Die rechtlichen Voraussetzungen für die wirksame, elektronische Kommunikation in Rechtssachen mit der Justiz und die dafür zur Verfügung stehenden zugelassenen Kommunikationswege (sog. sichere Übermittlungswege), können Sie den §§ 130 a ZPO, 14 FamFG, 46c ArbGG, 65a SGG, 55a VwGO, 52a FGO, 32a StPO, § 110c OWiG sowie § 753 ZPO entnehmen.
Die technischen Anforderungen sind in der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung) geregelt.
Die Bekanntmachungen zur Übermittlung elektronischer Dokumente sowie zur Führung, Übermittlung und Einsichtnahme in elektronische Akten sind auf dem Justizportal des Bundes und der Länder zu finden.
Weitere Ausführungen zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie auf der Webseite der Justiz Sachsen-Anhalt.