Aktuelle Pressemitteilungen
Presseanfragen richten Sie bitte an die Pressestelle des Amtsgerichts Halle (Saale). Diese erreichen Sie wie folgt:
Richter am Amtsgericht Kolbig
Hausanschrift
Amtsgericht Halle (Saale)
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)
Telefon und Fax
Telefon: +49 345 220-5321
Telefax: +49 345 220-5518
Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)
(AG-HAL) Sitzungen des
Amtsgerichts Halle (Saale) in Strafsachen am 27.10.2010 (Auswahl)
14.10.2010, Halle (Saale) – 10
- Amtsgericht Halle (Saale)
Amtsgericht Halle (Saale) - Pressemitteilung Nr.: 010/10
Amtsgericht Halle
(Saale) - Pressemitteilung Nr.: 010/10
Halle, den 14. Oktober 2010
(AG-HAL) Sitzungen des
Amtsgerichts Halle (Saale) in Strafsachen am 27.10.2010 (Auswahl)
Aktenzeichen,
Uhrzeit, Spruchkörper, Raum
wegen ...
300 Ds 120 Js 16712/10, 27.10.2010,
09:00 Uhr, Strafrichter, Saal: X.01
mit Fortsetzungen am 01.11.2010 und 11.11.2010, jeweils 09.00 Uhr
besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs
Die vier
Angeklagten aus Halle, Leipzig und dem Saalekreis sind 27, 28 und 34 Jahre alt.
Ihnen wird vorgeworfen, sich am 07.06.2009 nach dem Regionalliga Fußballspiel
zwischen dem Halleschen FC und dem VFC Plauen an Gewalttätigkeiten gegenüber
Fans der Gästemannschaft und gegenüber den in deren Fanblock eingesetzten
Polizeibeamten beteiligt zu haben. Alle vier Angeklagten sollen dabei mit
Kanthölzern haben. Die Angeklagten seien in vorderster Reihe auf die
Polizeibeamten zugegangen. Sie hätten mit Kanthölzern nach Polizeibeamten
geworfen und auf Polizeibeamte eingeschlagen. Dabei sei ein Beamter verletzt
worden. Der 27-jährige aus Halle habe die Menschenmenge bewusst zu
Gewalttätigkeiten gegen die Polizeibeamten aufgefordert.
Das Gericht hat für den die ersten zwei Termine zahlreiche Zeugen geladen.
Landfriedensbruch gemäß § 125 StGB begeht, wer sich an Gewalttätigkeiten oder
Drohungen beteiligt, die aus einer Menschenmenge heraus mit vereinten Kräften
in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise begangen werden oder
hierzu auf eine Menschenmenge einwirkt. Das Gesetz droht Freiheitsstrafe bis zu
drei Jahren oder Geldstrafe an. Ein besonders schwerer Fall gemäß § 125a StGB
liegt unter anderem vor, wenn der Täter eine Schusswaffe bei sich führt oder
eine andere Waffe in Verwendungsabsicht bei sich führt. ¿Waffen¿ im Sinne des
Gesetzes können auch andere Gegenstände sein. Der besonders schwere Fall des
Landfriedensbruchs ist mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn
Jahren bedroht.
310 Ds 425
Js 3686/10, 27.10.2010, 09:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.019
Volksverhetzung, Verbreitung von Propagandamitteln und Verwendung von
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen,
Dem 27-jährigen
Angeklagte aus Halle wird Volksverhetzung zur Last gelegt, indem er auf einer
von ihm betriebenen im Internet frei zugängliche Homepage einen Beitrag über
den aus Halle stammenden ehemaligen stellvertretenden Reichsprotektor von
Böhmen und Mähren Heydrich veröffentlich habe. Darin sei die Verschleppung und
Ermordung vieler Menschen als ¿Befriedung¿ dargestellt worden und der Eindruck
entstanden, in Deutschland könne sich ungehindert nationalsozialistisches
Gedankengut ausbreiten. Das Gesetz droht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
oder Geldstrafe an.
Dem 26-jährigen aus Sangerhausen wird Verbreitung von Propagandamitteln und
Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen dadurch zur Last
gelegt, dass er über eine Internetseite einen Versandhandel betrieben habe,
über den er von ihm selbst gefertigte Buttons mit nationalsozialistischen
Sprüchen bzw. Abwandlungen davon angeboten haben soll. Das Gesetz droht
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe an.
Budtke
Impressum:
Amtsgericht Halle (Saale)
Pressestelle
Thüringer Straße 16
06112 Halle
Tel: (0345) 2205321
Fax: (0345) 2205586
Mail:
pressestelle@ag-hal.justiz.sachsen-anhalt.de
Impressum:Amtsgericht Halle (Saale)PressestelleThüringer Straße 1606112 Halle (Saale)Tel: 0345 220-5321 Fax: 0345 220-5586Mail: presse.ag-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.ag-hal.sachsen-anhalt.de