Praktika für Studierende der Rechtswissenschaft
Gruppenpraktika
Am Amtsgericht Halle (Saale) werden einmonatige Gruppenpraktika für Studierende der Rechtswissenschaft angeboten.
Bei diesen Praktika handelt es sich um anrechenbare praktische Studienzeiten im Sinne von § 12 JAPrVO (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Juristen). Sie finden jährlich in zwei Durchgängen vom 1. März bis zum 31. März und vom 1. September bis zum 30. September statt.
Die Gruppenpraktika setzen sich aus zwei gleich langen Abschnitten zusammen, in denen erfahrene Richterinnen und Richter strafrechtliche und zivilrechtliche Inhalte vermitteln. Auf diese Weise wird den Studierenden ein umfassender Einblick in die Tätigkeit eines Amtsgerichts vermittelt.
Bewerbungen:
Interessierte Studierende können sich direkt beim Amtsgericht Halle (Saale) auf nachstehenden Wegen bewerben:
- entweder per E-Mail / ERV Postfach oder schriftlich an die am Seitenende angegebenen Kontaktdaten des Amtsgericht Halle (Saale)
- Bei Kontaktaufnahme per E-Mail oder ERV Postfach bitte im Betreff "Bewerbung zum Praktika für Studierende der Rechtswissenschaft (Gruppenpraktika)" angeben.
Die Bewerbung hat zu umfassen:
- Betreff "Bewerbung für ein Gruppenpraktikum"
- vollständiger Name
- Anschrift
- eine E-Mail-Adresse
- eine Telefonnummer
- Immatrikulationsbescheinigung (Ablichtung)
- Passbild mit Namen versehen.
Der Übersendung eines Motivationsschreibens, eines Lebenslaufs oder von Zeugnissen bedarf es dagegen nicht.
Die Vergabe der insgesamt bis zu 20 Praktikumsplätze erfolgt nach der chronologischen Reihenfolge der eingehenden Bewerbungen. Eine Mitteilung, dass eine Bewerbung mangels Kapazität nicht berücksichtigt werden kann, erfolgt möglichst zeitnah. Daher wird gebeten, von telefonischen oder elektronischen Sachstandsanfragen abzusehen. Eine förmliche Einladung mit näheren Informationen zum Ablauf des Gruppenpraktikums wird einige Wochen vor dem planmäßigen Beginn versandt.
Es ist auch aus dringenden persönlichen Gründen nicht möglich, den Beginn und das Ende des Gruppenpraktikums individuell anzupassen. Sollte eine Teilnahme vom ersten bis zum letzten planmäßigen Praktikumstag nicht möglich sein, kommt nur eine Bewerbung im nächsten Durchgang in Betracht.
Nach Abschluss des Gruppenpraktikums erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Bescheinigung, mit welcher dem Landesjustizprüfungsamt Sachsen-Anhalt praktische Studienzeiten in der Dauer von einem Monat nachgewiesen werden können. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Bescheinigung nicht dem vom Landesjustizprüfungsamt Sachsen-Anhalt ausgegebenen Formular entspricht, aber selbstverständlich dort anerkannt wird.
Hausanschrift
Amtsgericht Halle (Saale)
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)
Telefon und Fax Vermittlung
Telefon: +49 345 220-0
Telefax: +49 345 220-5030
elektronische Post