Aktuelle Pressemitteilungen
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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)
(AG HAL) Auswahl aus den Sitzungen in Strafsachen im Zeitraum vom 21.11.2016 ? 02.12.2016
17.11.2016, Halle (Saale) – 9
- Amtsgericht Halle (Saale)
-
Änderungen bleiben vorbehalten ?
Aktenzeichen, Datum,
Uhrzeit, Spruchkörper, Raum,
wegen ?
322 Ds 426 Js
26041/15, 23.11.2016, 09:30 Uhr, Strafrichter,
Saal: 2.019,
gefährliche Körperverletzung
Den 1973 und 1968
geborenen Angeklagten wird zur Last gelegt, sie hätten am 13.05.2015 gegen
20:30 Uhr in der Kirchnerstraße in der Nähe des Hauptbahnhofs in Halle
gemeinsam mit einem weiteren Mann wegen einer angeblich zu lauten Unterhaltung zwei
Männer aus Afrika angegriffen und beide Angeklagte hätten mit Fäusten auf einen
davon eingeschlagen, wodurch dieser eine Schädelprellung mit Schmerzen in der
rechten Gesichtshälfte erlitten habe.
Im Falle einer
Verurteilung haben die Angeklagten mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren zu
rechnen.
320 Ls 381 Js
45030/15, 24.11.2016, 09:30 Uhr, Schöffengericht,
Saal: 1.020,
versuchten Raubes
Dem
1973 geborenen Hallenser wird zur Last gelegt, er habe am 08.08.2015 gegen
18:33 Uhr in alkoholisiertem Zustand in einem Geschäft im Bahnhof in Halle den
Geschädigten zunächst angerempelt und ihm den um den Hals gebundenen Fanschal
des Fußballvereins ?Eintracht Braunschweig" entrissen, um diesen für sich
zu behalten. Zudem habe er dem Geschädigten einen Faustschlag in das Gesicht
versetzt. Dem Geschädigten sei es allerdings gelungen den Angeklagten zu
ergreifen und sich wieder in den Besitz des Fanschals zu bringen. Der
Angeklagte sei erneut auf den Geschädigten zugegangen, habe ihm einen weiteren
Schlag versetzt und erneut versucht, sich in den Besitz des Schals zu bringen,
was ihm infolge der Gegenwehr des Geschädigten durch dessen Schläge in das
Gesicht des Angeklagten nicht gelungen sei.
Bei
einer Verurteilung droht dem Angeklagten, der zur Tatzeit unter Bewährungsaufsicht
gestanden haben soll, Freiheitsstrafe bis zu 4 Jahren.
330 Ds 624 Js 3785/16,
25.11.2016, 08:30 Uhr, Jugendrichter,
Saal: 2.019,
Vortäuschens einer
Straftat, versuchter Betrug
Der
zur Tatzeit 19-jährige Angeklagte soll am 28.09.2015 bei einer Polizeidienststelle
angezeigt haben, es sei in seine Wohnung in Halle eingebrochen worden und es
seien verschiedene Gegenstände (Computer und Unterhaltungselektronik) entwendet
und ein Sofa und ein Staubsauger beschädigt worden. Dabei habe er gewusst, dass
er bislang unbekannte Mittäter selber aufgefordert habe, die Gegenstände aus
seiner Wohnung zu tragen.
An
demselben Tag habe er der Sachbearbeiterin seiner Hausratversicherung den
Sachverhalt angezeigt und mitgeteilt, ihm sei ein Gesamtschaden in Höhe von
2200 ? entstanden. Es sei ihm auf den Erhalt der Versicherungssumme angekommen.
Allerdings habe die Versicherung die Begleichung der Schäden abgelehnt, da
aufgrund der Spurenlage der Verdacht entstanden sei, dass der Einbruch nur
vorgetäuscht gewesen sei.
310 Ds 150 Js
11895/15, 28.11.2016, 09:30 Uhr, Strafrichter,
Saal: 1.020
unterlassener
Hilfeleistung
Den
1972 und 1978 geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, am 24.11.2014 gegen 17:30
Uhr als diensthabende Schwestern im kinderärztlichen Notdienst des Sankt
Elisabeth und Barbara Krankenhauses in Halle die Begleiter eines zu der Zeit
sechsjährigen Jungen, der durch die Kinderärztin mit Verdacht auf eine
Blinddarmentzündung in das Krankenhaus geschickt worden sei, auf den ab 19:00
Uhr beginnenden ambulanten Notdienst verwiesen zu haben, obwohl sie
eindringlich auf die Krankheitssymptome hingewiesen worden seien. Der junge
habe an hohem Fieber gelitten, starke Bauchschmerzen gehabt und sich gekrümmt
sowie habe er nicht mehr aufrecht gehen können. Stattdessen hätten die
Angeklagten vorgeschlagen, dass sich der Geschädigte und seine Begleiter im
Park "die Beine vertreten könnten". In Sorge um das Wohl des Kindes sei
man jedoch in das Universitätsklinikum gefahren, wo der Geschädigte umgehend
untersucht worden sei und um 22:15 Uhr habe notoperiert werden müssen.
Den
Angeklagten droht im Falle einer Verurteilung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe
bis zu einem Jahr.
360 Ds 250 Js
44974/15, 29.11.2016, 13:00 Uhr, Strafrichter,
Saal: 1.030,
gefährlicher
Körperverletzung
Den
vier zwischen 1976 und 1988 geborenen Angeklagten aus Mecklenburg-Vorpommern
bzw. Sachsen-Anhalt wird zur Last gelegt, am 28.02.2015 zwischen 11:47 Uhr und
12:15 Uhr im Zug der Deutschen Bahn AG auf der Fahrt von Magdeburg nach Halle (Saale),
wo sie ein Fußballspiel hätten besuchen wollen, einen ausländischen Fahrgast
mit Worten wie ?Scheiß Salafist, Scheiß Moslems, Scheiß Terroristen" und
weiteren ehrverletzenden Ausdrücken provoziert und beleidigt zu haben. Außerdem
hätten sie mehrfach Bier auf seinen Körper ausgeschüttet und ihn körperlich
misshandelt, indem sie mit Fäusten auf ihn eingeschlagen hätten. Ein weiblicher
Fahrgast habe sich zu Gunsten des Geschädigten eingemischt und sei von einem
der Angeklagten mit einem Faustschlag an den Kopf geschlagen worden. Auch ein
männlicher Begleiter dieser Frau sei geschlagen worden.
Zuvor
hätten 2 der Angeklagten die Deckenverkleidung des Reisezugwagens zerschlagen
bzw. herabgerissen, so dass Sachschaden in Höhe von 1328,39 ? entstanden sei.
Im
Fall der Verurteilung der Angeklagten droht Ihnen Freiheitsstrafe bis zu 4
Jahren. Einer der Angeklagten ist bereits wegen Verwendens von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen in Tateinheit mit Volksverhetzung,
gefährlicher Körperverletzung, Verstoß gegen das Waffengesetz bestraft worden,
ein anderer wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigungen.
310 Ds 177 Js 3216/16,
30.11.2016, 12:30 Uhr, Strafrichter,
Saal: 1.020,
Sachbeschädigung
durch Verunstaltung
Den
1993 und 1986 geborenen Angeklagten wird zur Last gelegt, sie hätten am 06.11.2015
gegen 20:25 Uhr zunächst mit roter und schwarzer Farbe mindestens 2 Pfeiler im
Personentunnel zwischen Riebeckplatz und Hauptbahnhofsvorplatz mit
Schriftzeichen besprüht und anschließend auf dem Bahnhofsvorplatz mit schwarzer
Farbe eine weitere Gebäudefassade mit einem unleserlichen Schriftzug versehen.
Diese Zeichen seien nur mit erheblichem Aufwand und Kosten in Höhe von 620 ? zu
entfernen gewesen.
Den
Angeklagten droht im Falle einer Verurteilung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
bis zu 2 Jahren.
304 Ds 371 Js
31217/15, 01.12.2016, 09:00 Uhr, Strafrichter,
Saal: 1.031,
Körperverletzung
Der
1989 geborene Hallenser soll am 31.07.2015 gegen 17:00 Uhr aus Verärgerung
darüber, dass eine Fahrzeugführerin verkehrsbedingt habe halten müssen und er
als Führer eines Pkw BMW nicht ungehindert habe weiterfahren können, durch das
geöffnete Fenster Pfefferspray in das Innere des Fahrzeugs der Fahrzeugführerin
gesprüht und dabei dem Beifahrer in das Gesicht getroffen haben. Dieser und auch
die Fahrzeugführerin und ihr im PKW befindlicher siebenjähriger Sohn hätten
dadurch Augenreizungen erlitten.
Mit einer weiteren
Anklage wird dem Angeklagten zur Last gelegt, am 30.04.2016 gegen 19:30 Uhr in
einem Geschäft in der Merseburger Straße einen ihm unbekannten Mann in einen
Warenträger verstoßen zu haben, so dass daraus mehrere Waren zu Boden gefallen
und kaputt gegangen seien. Sodann habe er auf diese Person mit der Faust
eingeschlagen und nach ihm getreten. Der Geschädigte sei in Glasscherben
gefallen und habe sich dadurch Schnittverletzungen zugezogen. Der Geschädigte
habe nunmehr mit einem Gegenstand gegen den Kopf des Angeklagten geschlagen,
worauf dieser geflüchtet sei.
Dem Angeklagten droht
im Fall der Verurteilung eine Freiheitsstrafe bis zu 4 Jahren.
Werner Budtke
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