Aktuelle Pressemitteilungen
Ankündigung von Arbeiten am Computersystem
Aufgrund von Arbeiten an der EDV-Anlage in der Zeit vom 07.10. bis voraussichtlich 08.10.2024 kommt es zu erheblichen Einschränkungen des Dienstbetriebes.
Ein Notbetrieb für unaufschiebbare Angelegenheiten wird eingerichtet.
Zur Vermeidung von Nachteilen wird aber darum gebeten, dringende Angelegenheiten - wie fristgebundene Anträge oder Erklärungen - nach Möglichkeit vor diesem Zeitraum zu erledigen bzw. verschiebbare Angelegenheiten auf einen Zeitpunkt nach den Arbeiten zu verlegen.
Verhandlungen finden wie terminiert statt.
Ankündigung von Arbeiten am Computersystem
Aufgrund von Arbeiten an der EDV-Anlage in der Zeit vom 07.10. bis voraussichtlich 08.10.2024 kommt es zu erheblichen Einschränkungen des Dienstbetriebes.
Ein Notbetrieb für unaufschiebbare Angelegenheiten wird eingerichtet.
Zur Vermeidung von Nachteilen wird aber darum gebeten, dringende Angelegenheiten - wie fristgebundene Anträge oder Erklärungen - nach Möglichkeit vor diesem Zeitraum zu erledigen bzw. verschiebbare Angelegenheiten auf einen Zeitpunkt nach den Arbeiten zu verlegen.
Verhandlungen finden wie terminiert statt.
Presseanfragen richten Sie bitte an die Pressestelle des Amtsgerichts Halle (Saale). Diese erreichen Sie wie folgt:
Richter am Amtsgericht Kolbig
Hausanschrift
Amtsgericht Halle (Saale)
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)
Telefon und Fax
Telefon: +49 345 220-5321
Telefax: +49 345 220-5518
Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)
Pressemitteilung 001/21 des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 18.11.2021
Auswahl aus den Sitzungen in Strafsachen im Zeitraum vom 22.11.2021 - 03.12.2021
18.11.2021, Halle (Saale) – 2021
- Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen, Datum, Uhrzeit, Spruchkörper, Raum,
wegen …
300 Ls 177 Js 11684/21, 23.11.2021, 10:00 Uhr, Schöffengericht, Saal: 2.020
Gewerbsmäßige Untreue
Die Hauptverhandlung hat bereits am 03.11.2021 begonnen und wird nunmehr mit der Vernehmung einer weiteren Zeugin fortgesetzt.
Der Vorwurf gegenüber der im Jahr 1984 geborenen Angeklagten lautet auf Untreue in 239 Fällen im Zeitraum vom 02.10.2019 bis 21.12.2020. Sie soll von einem Brüderpaar, geboren 1938 und 1940, eine Vorsorgevollmacht mit Verfügungsgewalt über das jeweilige Vermögen erhalten haben. Ihr seien auch die EC-Karten überlassen worden. In dem genannten Zeitraum habe sie von den Konten der Brüder einen Gesamtbetrag in Höhe von 132.605,45 Euro als Bargeld abgehoben, um mit dem Geld nicht nur vorübergehend ihren Lebensstandard zu finanzieren.
Die Angeklagte hat sich im ersten Termin eingelassen, die Barabhebungen seien mit dem Einverständnis der Brüder erfolgt. Einer der Brüder sei kaufsüchtig. Auch der Erwerb eines auf sie zugelassenen Fahrzeugs sei von den Brüdern genehmigt worden. Entsprechende Quittungen seien vorhanden.
Sie legte einen Ordner vor, in dem sich Kopien von Quittungen abgeheftet sind, auf denen sich Unterschriften mit den Namen der Brüder befinden sollen.
Die Brüder haben als Zeugen ausgesagt, sie hätten wohl Geld bekommen, aber nicht in der genannten Höhe. Quittungen hätten sie nicht unterschrieben.
Als weiterer Zeuge hat der gerichtlich bestellte Betreuer der Brüder ausgesagt. Er habe keine Quittungen gefunden, einer der Brüder sei aufgrund seiner Demenz auch nicht mehr zum Schreiben in der Lage gewesen.
Schließlich sagte ein Zeuge aus, die Angeklagte habe bei ihm einen Mercedes S63 zum Kaufpreis von 28.950,00 Euro gekauft und dabei mitgeteilt, dass das Geld von ihrem Opa komme.
Es liegt eine Entscheidung des Landgerichts Halle vor, wonach die Angeklagte verpflichtet wurde, das Fahrzeug an den Betreuer herauszugeben.
Für den Fortsetzungstermin ist eine Zeugin geladen, die von der Angeklagten benannt wurde.
Gewerbsmäßige Untreue wird mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft. Sollte die Angeklagte im Umfang der Anklage schuldig gesprochen werden, wären 239 Einzelstrafen festzusetzen, die allerdings zu einer Gesamtstrafe zusammengezogen werden muss. Das Amtsgericht darf maximal 4 Jahre Freiheitsstrafe verhängen. Sollte das Schöffengericht feststellen, dass die Strafe mehr als 4 Jahre betragen muss, müsste es das Verfahren an das Landgericht verweisen.
Die bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getretene Angeklagte befindet sich auf freiem Fuß.
360 Ls 182 Js 30278/20, 25.11.2021, 09:00 Uhr, Schöffengericht, Saal: 1.030,
Wohnungseinbruchsdiebstahl, räuberischen Diebstahls u. a.
Der im Jahr 1978 geborene, mehrfach wegen Diebstahls und anderer Delikte verurteilte und sich derzeit wieder in Strafhaft befindliche Angeklagte soll am 05.06.2020 in eine Wohnung in der Böllbergasse in Halle eingedrungen sein und daraus Computertechnik entwendet haben.
Am 06.07.2020 habe er außerdem in einem Baumarkt in Halle zwei Schließzylinder im Wert von ca. 200,00 Euro in den Hosenbund gesteckt und das Geschäft über den Kassenbereich verlassen. Ein Detektiv habe ihn angesprochen worauf der Angeklagte geflüchtet sei. Er habe die Verfolgung durch den Detektiv bemerkt, sich umgedreht und dem Detektiv ein mitgeführtes Messer gezeigt und damit gedroht. Der Detektiv habe daraufhin die Verfolgung abgebrochen und der Angeklagte habe flüchten können.
Der Tatverdacht gegen den Angeklagten ergibt sich aus Videoaufzeichnungen von dem Vorfall, auf dem der Angeklagte zu sehen sein soll.
Ein Wohnungseinbruchsdiebstahl ist mit Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren bedroht, ein räuberischer Diebstahl mit Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 15 Jahren.
300 Ds 389 Js 34591/20, 30.11.2021, 09:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 2.020
gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung
Der im Jahr 1990 in Eritrea geborene Angeklagte soll am 08.03.2020 in einem Zug von Leipzig nach Halle mit einer Flasche den Kopf verfehlend auf den linken Oberarm eines Zugbegleiters eingeschlagen haben, so dass der Zugbegleiter seinen Dienst an diesem Tag nicht mehr habe verrichten können.
Den auf dem Hauptbahnhof hinzugezogenen Beamten der Bahnpolizei habe er bei der Festnahme Widerstand geleistet und einem Polizeibeamten so in den Unterarm gebissen, dass trotz der getragenen dicken Jacke ein behandlungsbedürftiges 2,5 x 3 Zentimeter großes Hämatom entstanden sei, welches in den folgenden Tagen auf eine Größe von 10 Zentimetern angeschwollen sei.
Die Strafdrohung für eine gefährliche Körperverletzung beträgt Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe, in minder schweren Fällen 3 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe. Für einen Angriff auf Vollstreckungsbeamte sieht das Gesetz Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu fünf Jahren vor.
Budtke
Impressum:
Amtsgericht Halle (Saale)
Pressestelle
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)
Tel: 0345 220-5321
Fax: 0345 220-5586
Mail: presse.ag-hal@justiz.sachsen-anhalt.de
Web: www.ag-hal.sachsen-anhalt.de