Aktuelle Pressemitteilungen
Ankündigung von Arbeiten am Computersystem
Aufgrund von Arbeiten an der EDV-Anlage in der Zeit vom 07.10. bis voraussichtlich 08.10.2024 kommt es zu erheblichen Einschränkungen des Dienstbetriebes.
Ein Notbetrieb für unaufschiebbare Angelegenheiten wird eingerichtet.
Zur Vermeidung von Nachteilen wird aber darum gebeten, dringende Angelegenheiten - wie fristgebundene Anträge oder Erklärungen - nach Möglichkeit vor diesem Zeitraum zu erledigen bzw. verschiebbare Angelegenheiten auf einen Zeitpunkt nach den Arbeiten zu verlegen.
Verhandlungen finden wie terminiert statt.
Ankündigung von Arbeiten am Computersystem
Aufgrund von Arbeiten an der EDV-Anlage in der Zeit vom 07.10. bis voraussichtlich 08.10.2024 kommt es zu erheblichen Einschränkungen des Dienstbetriebes.
Ein Notbetrieb für unaufschiebbare Angelegenheiten wird eingerichtet.
Zur Vermeidung von Nachteilen wird aber darum gebeten, dringende Angelegenheiten - wie fristgebundene Anträge oder Erklärungen - nach Möglichkeit vor diesem Zeitraum zu erledigen bzw. verschiebbare Angelegenheiten auf einen Zeitpunkt nach den Arbeiten zu verlegen.
Verhandlungen finden wie terminiert statt.
Presseanfragen richten Sie bitte an die Pressestelle des Amtsgerichts Halle (Saale). Diese erreichen Sie wie folgt:
Richter am Amtsgericht Kolbig
Hausanschrift
Amtsgericht Halle (Saale)
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)
Telefon und Fax
Telefon: +49 345 220-5321
Telefax: +49 345 220-5518
Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)
(AG HAL) Hauptverhandlung gegen zwei Angeklagte wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion u.a.
21.02.2019, Halle (Saale) – 1
- Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen, Datum,
Uhrzeit, Spruchkörper, Raum,
wegen ?
330 Ls 193 Js
35109/18, 28.02.2019, 08:30 Uhr, Jugendschöffengericht, Saal: 2.020
Herbeiführens einer
Sprengstoffexplosion, fahrlässige Tötung und anderes
Mit
Anklage der Staatsanwaltschaft Halle vom 13.12.2018 wird dem im Jahr 2003
geborenen jugendlichen Angeklagten aus Halle und dem im Jahr 1998 geborenen
heranwachsenden Angeklagten aus Köthen zur Last gelegt, sie hätten am
20.10.2018 gemeinsam mit einem später getöteten Mittäter aufgrund eines
gemeinsamen Tatentschlusses die Sprengung eines Fahrkartenautomaten geplant.
Absprachegemäß
hätten die Angeklagten aus mitgeführten Spraydosen Gas in Öffnungen eines
Fahrkartenautomaten an der S-Bahn-Haltestelle Südstadtring in der Südstadt in
Halle gesprüht. Der später getötete Mittäter habe aus mitgeführtem
Toilettenpapier Zündschnüre gedreht, die er in die Öffnungen des Automaten
gesteckt habe. Während die beiden Angeklagten etwas entfernt vom
Fahrkartenautomaten gestanden hätten, habe der später Getötete die Zündschnüre
mit seinem Feuerzeug in Brand gesetzt. Durch die unmittelbar danach entstandene
wuchtige Explosion sei der Fahrkartenautomat aufgesprengt worden. Teile des
Fahrkartenautomaten hätten den Mittäter lebensgefährlich am Kopf verletzt. Er
sei wenig später in der Notaufnahme einer Klinik verstorben. Die Angeklagten
seien geflüchtet, wobei der heranwachsende Angeklagte die Geldkassette aus dem
gesprengten Automaten mitgenommen habe.
Während
der heranwachsende Angeklagte sich in Untersuchungshaft in der
Justizvollzugsanstalt Raßnitz befindet, wurde der jugendliche Angeklagte zur
Vermeidung der Untersuchungshaft in einem Kinder- und Jugendheim untergebracht.
Gegen
den jugendlichen Angeklagten sind weitere Verfahren wegen unterschiedlicher
Tatvorwürfe anhängig.
Der
Strafrahmen aus § 308 StGB (Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion) sieht
Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 15 Jahren vor.
Bei
dem jugendlichen Angeklagten kann dieser Strafrahmen nicht angewendet werden.
Im Falle eines Schuldspruches wird er mit Sanktionen nach dem
Jugendgerichtsgesetz zu rechnen haben. Diese reichen von Erziehungsmaßnahmen
über Zuchtmittel bis zu Jugendstrafe, deren Höchstmaß auf 10 Jahre begrenzt
ist.
Bei
dem heranwachsenden Angeklagten wird das Gericht zu prüfen haben, ob der
Strafrahmen nach dem Erwachsenenrecht anzuwenden ist oder bei ihm Entwicklungsdefizite
vorhanden sind, die die Anwendung des Jugendstrafrechts mit den beschriebenen
Sanktionen erfordern.
Das
Gericht hat zunächst nur einen Verhandlungstag anberaumt. Es sind zwei Zeugen
geladen. Außerdem sollen ein Sachverständiger für Rechtsmedizin und ein
psychiatrischer Sachverständiger gehört werden.
Die
Verhandlung ist öffentlich, weil neben dem jugendlichen Angeklagten auch ein
Heranwachsender angeklagt ist. Das Gericht kann jedoch zum Schutz des
Jugendlichen die Öffentlichkeit ausschließen, § 48 Abs. 3 JGG. Das ist derzeit
nicht beabsichtigt, kann aber auch kurzfristig noch am Verhandlungstag
geschehen.
Impressum:Amtsgericht Halle (Saale)PressestelleThüringer Straße 1606112 Halle (Saale)Tel: 0345 220-5321 Fax: 0345 220-5586Mail: presse.ag-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.ag-hal.sachsen-anhalt.de