Aktuelle Pressemitteilungen
Ankündigung von Arbeiten am Computersystem
Aufgrund von Arbeiten an der EDV-Anlage in der Zeit vom 07.10. bis voraussichtlich 08.10.2024 kommt es zu erheblichen Einschränkungen des Dienstbetriebes.
Ein Notbetrieb für unaufschiebbare Angelegenheiten wird eingerichtet.
Zur Vermeidung von Nachteilen wird aber darum gebeten, dringende Angelegenheiten - wie fristgebundene Anträge oder Erklärungen - nach Möglichkeit vor diesem Zeitraum zu erledigen bzw. verschiebbare Angelegenheiten auf einen Zeitpunkt nach den Arbeiten zu verlegen.
Verhandlungen finden wie terminiert statt.
Ankündigung von Arbeiten am Computersystem
Aufgrund von Arbeiten an der EDV-Anlage in der Zeit vom 07.10. bis voraussichtlich 08.10.2024 kommt es zu erheblichen Einschränkungen des Dienstbetriebes.
Ein Notbetrieb für unaufschiebbare Angelegenheiten wird eingerichtet.
Zur Vermeidung von Nachteilen wird aber darum gebeten, dringende Angelegenheiten - wie fristgebundene Anträge oder Erklärungen - nach Möglichkeit vor diesem Zeitraum zu erledigen bzw. verschiebbare Angelegenheiten auf einen Zeitpunkt nach den Arbeiten zu verlegen.
Verhandlungen finden wie terminiert statt.
Presseanfragen richten Sie bitte an die Pressestelle des Amtsgerichts Halle (Saale). Diese erreichen Sie wie folgt:
Richter am Amtsgericht Kolbig
Hausanschrift
Amtsgericht Halle (Saale)
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)
Telefon und Fax
Telefon: +49 345 220-5321
Telefax: +49 345 220-5518
Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)
(AG HAL) Auswahl aus den Sitzungen in Strafsachen im Zeitraum vom 11.11.2019 ? 15.11.2019
08.11.2019, Halle (Saale) – 4
- Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen, Datum,
Uhrzeit, Spruchkörper, Raum,
wegen ?
300 Ds 271 Js 24344/18,
12.11.2019, 09:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 2.020
mit Fortsetzung am
26.11.2019, 09.00 Uhr
fahrlässiger Tötung
Dem im Jahr 1964 geborenen
Hallenser wird zur Last gelegt, am 16.07.2018 als Führer eines Lastkraftwagens
an der Kreuzung Merseburger Straße/Regensburger Straße beim Abbiegen in die
Regensburger Straße durch Unaufmerksamkeit einer Radfahrerin die Vorfahrt
genommen zu haben, wodurch es zu einer Kollision mit der Radfahrerin gekommen
und diese an den in der Folge des Zusammenstoßes erlittenen Verletzungen
verstorben sei.
Fahrlässige Tötung wird im Falle
des Schuldspruchs gemäß § 222 StGB mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bis zu 5
Jahren bestraft.
Das Gericht hat zu den Terminen
Zeugen und einen Sachverständigen geladen.
Im Auftrag
Werner Budtke
Impressum:Amtsgericht Halle (Saale)PressestelleThüringer Straße 1606112 Halle (Saale)Tel: 0345 220-5321 Fax: 0345 220-5586Mail: presse.ag-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.ag-hal.sachsen-anhalt.de