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Aktuelle Pressemitteilungen

Ankündigung von Arbeiten am Computersystem

Aufgrund von Arbeiten an der EDV-Anlage in der Zeit vom 07.10. bis voraussichtlich 08.10.2024 kommt es zu erheblichen Einschränkungen des Dienstbetriebes.

Ein Notbetrieb für unaufschiebbare Angelegenheiten wird eingerichtet.

Zur Vermeidung von Nachteilen wird aber darum gebeten, dringende Angelegenheiten - wie fristgebundene Anträge oder Erklärungen - nach Möglichkeit vor diesem Zeitraum zu erledigen bzw. verschiebbare Angelegenheiten auf einen Zeitpunkt nach den Arbeiten zu verlegen.

Verhandlungen finden wie terminiert statt.

Ankündigung von Arbeiten am Computersystem

Aufgrund von Arbeiten an der EDV-Anlage in der Zeit vom 07.10. bis voraussichtlich 08.10.2024 kommt es zu erheblichen Einschränkungen des Dienstbetriebes.

Ein Notbetrieb für unaufschiebbare Angelegenheiten wird eingerichtet.

Zur Vermeidung von Nachteilen wird aber darum gebeten, dringende Angelegenheiten - wie fristgebundene Anträge oder Erklärungen - nach Möglichkeit vor diesem Zeitraum zu erledigen bzw. verschiebbare Angelegenheiten auf einen Zeitpunkt nach den Arbeiten zu verlegen.

Verhandlungen finden wie terminiert statt.

Presseanfragen richten Sie bitte an die Pressestelle des Amtsgerichts Halle (Saale). Diese erreichen Sie wie folgt:

Richter am Amtsgericht Kolbig

Hausanschrift

Amtsgericht Halle (Saale)
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)

Telefon und Fax

Telefon: +49 345 220-5321
Telefax: +49 345 220-5518

Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)

(AG HAL) Auswahl aus den Sitzungen in Strafsachen im Zeitraum vom 27.01.2020 ? 07.02.2020

23.01.2020, Halle (Saale) – 1

  • Amtsgericht Halle (Saale)

 

 

Aktenzeichen, Datum, Uhrzeit, Spruchkörper,

Raum,

 

wegen ?

 

 

 

320 Cs 425 Js 27614/16, 30.01.2020, 09:30

Uhr, Strafrichter, Saal: X.0.1

 

Fortsetzungstermine: 05.02.2020 und 25.02.2010,

jeweils 09.30

 

Beleidigung u. a.

 

 

 

Dem im Jahr 1974 geborenen Angeklagten aus

Halle werden zahlreiche Delikte zur Last gelegt.

 

 

 

So soll er am 22.12.2015 auf seiner für

jeden einsehbaren Facebookseite ein männliches Mitglied des Landtages

Sachsen-Anhalt und Mitglied des Stadtrates Halle (Saale) als ?Pädophilen? und

als ?Faschisten? bezeichnet haben (Vorwurf: Beleidigung).

 

 

 

Am 11.01.2016 habe er auf seiner für jeden

einsehbaren Facebookseite mehrere Bilder eingestellt, die auf Fotomontagen die

Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland in Uniform, die jeweils mit

Hakenkreuzen versehen gewesen seien, zeigten (Verwenden von Kennzeichen

verfassungswidriger Organisationen durch Zurschaustellung der Hakenkreuze).

 

 

 

Am 06.04.2016 soll er anlässlich einer

polizeilichen Durchsuchung seiner Wohnung die durchführenden Polizeibeamten als

?Nazis? bezeichnet und sie wahrheitswidrig des Stehlens unter Waffenanwendung

beschuldigt haben (Vorwurf: Beleidigung)

 

 

 

Am 12.05.2016 habe er anlässlich der

Übergabe zweier sichergestellter Mobiltelefone in den Räumen der Polizei in

Halle bewusst ohne Einverständnis des Polizeibeamten, der ihm die Telefone übergeben

habe, das in diesem Zusammenhang geführte Gespräch aufgenommen und die Aufnahme

später auf einer CD gespeichert (Vorwurf: Verletzung der Vertraulichkeit des

Wortes).

 

 

 

Am 19.05.2016 habe er auf seiner für jeden

einsehbaren Facebookseite einen der bei der Durchsuchung beteiligten Polizeibeamten

namentlich der Lüge und der Fälschung von Beweismitteln bezichtigt, wobei ihm

bewusst gewesen sei, dass es sich hierbei um frei erfundene Behauptungen

gehandelt habe (Vorwurf: Verleumdung).

 

 

 

Am 23.06.2016 habe er im Zuge eines

Ermittlungsverfahrens als Zeuge in der damaligen Polizeidirektion Süd in Halle

eine Aussage getätigt und im Zuge dieser Aussage bewusst ohne Einverständnis

des Polizeibeamten die Aussage einschließlich der Worte des Polizeibeamten

aufgenommen (Vorwurf: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes).

 

 

 

Am 19.08.2017 soll er im Besitz von 6

?Joints? mit einem Tabak-Cannabis-Gemisch angetroffen worden sein (Vorwurf: Unerlaubter

Besitz von Betäubungsmitteln).

 

 

 

Am 24.02.2018 habe er auf einem

Internetportal für eine Vielzahl von Nutzern erreichbar einen Beitrag

betreffend eine öffentliche Versammlung geschrieben, in dem er den Leiter der

Versammlungsbehörde als ?Nazi? bezeichnet habe (Vorwurf: Beleidigung)

 

 

 

Am 23.12.2018, am 06.03.2019 um 22:56 Uhr,

um 23:27 Uhr und um 23:46 Uhr habe er ein Bild eines Polizeibeamten ohne

Erlaubnis auf seiner Facebookseite veröffentlicht, dieses Bild am 05.04.2019 um

1:19 Uhr und um 1:22 Uhr erneut veröffentlicht und jeweils mit beleidigenden

Äußerungen kommentiert. Am 04.04.2019 um 16:46 Uhr habe er diesen

Polizeibeamten der Feigheit bezichtigt (Vorwurf: Beleidigung, teilweise

Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz).

 

 

 

Am 02.04.2019 habe er auf seiner Facebookseite

einen Beitrag veröffentlicht, in dem er einen Vorsitzender Richter am

Landgericht Halle als ?(NS)Richter? sowie zu diesem Richter und zwei

Staatsanwälten kostete, diese seien der ?Pädophilen Szene? zugeordnet (Vorwurf:

Verleumdung).

 

 

 

Am 23.05.2019 gegen 22:13 Uhr habe er aus

seiner Facebookseite das Fotos eines Polizeibeamten gepostet und dazu

geschrieben, ohne dass der Genannte ihm dazu Anlass gegeben habe, dieser sei

ein glühender Verfechter der NS-Ideologie, würde, wenn man ihn ließe,

Andersdenkende wieder in Konzentrationslager deportiert lassen und dieser

missachte sehr gerne das deutsche Gesetz (Vorwurf: Beleidigung).

 

 

 

An demselben Tag gegen 22:49 Uhr habe er auf

seiner Facebookseite zum wiederholten Mal ein Foto eines Polizeibeamten eingestellt,

obwohl dieser Beamte keine Einwilligung zur Veröffentlichung erteilt habe (Vorwurf:

Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz).

 

 

 

 

 

Die vorsitzende Richterin hat wegen zu erwartender Störungen der

Hauptverhandlung umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen angeordnet. Insbesondere hat

sie ein Waffenverbot (einschließlich gefährlicher Werkzeuge) erlassen und

eingehende Zugangskontrollen für die Beteiligten und die Öffentlichkeit

angeordnet. Insbesondere dürfen keine Behältnisse, Funkgeräte, Mobiltelefone

und digitale Geräte, die geeignet sind, Ton-, Bild- oder Filmaufnahmen zu

fertigen, in den Sitzungssaal mitgenommen werden. Von den vorzulegenden

Ausweispapieren (Personalausweis, Reisepass) der Zuschauer werden Ablichtungen

gefertigt. Interessenten ohne Ausweispapiere haben keinen Zutritt.

 

 

 

Hinweise für Medienvertreter:

 

Vertreter der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens müssen sich bis

zum 27.01.2020, 12.00 Uhr einschließlich

schriftlich bei der Pressestelle des Amtsgerichts Halle (Saale) über die unten

genannten Kontaktdaten akkreditieren. Dabei ist anzugeben ob und für wie viele

Personen ein Sitzplatz benötigt wird. Eine gewisse Anzahl von Sitzplätzen

ist/wird reserviert.

 

 

 

Akkreditierte und nicht ausgeschlossenen Medienvertreter sind weitestgehend

von den Zugangskontrollen befreit und haben sich am Einlass durch einen

gültigen Presseausweis auszuweisen. Sie sind auch vom Verbot der Mitnahme von

Aufnahmegeräten befreit.

 

 

 

Aufnahmen können ab 30 Minuten vor dem Beginn der Verhandlung bis zum

Aufruf der Sache gefertigt werden.

 

 

 

Die Akkreditierung erfolgt schriftlich an:

 

 

 

Per E-Mail:      presse.ag-hal@justiz.sachsen-anhalt.de 

 

 

 

Per Telefax:    0345 2205339

 

 

 

Per Post:         Herrn

Präsident des

 

  Amtsgericht

Halle (Saale)

 

                        -Pressestelle-

 

  Thüringer Straße

16

 

                        06112

Halle (Saale)

 

 Werner Budtke-Pressesprecher-

 

Impressum:Amtsgericht Halle (Saale)PressestelleThüringer Straße 1606112 Halle (Saale)Tel: 0345 220-5321 Fax: 0345 220-5586Mail: presse.ag-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.ag-hal.sachsen-anhalt.de

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