Aktuelle Pressemitteilungen
Ankündigung von Arbeiten am Computersystem
Aufgrund von Arbeiten an der EDV-Anlage in der Zeit vom 07.10. bis voraussichtlich 08.10.2024 kommt es zu erheblichen Einschränkungen des Dienstbetriebes.
Ein Notbetrieb für unaufschiebbare Angelegenheiten wird eingerichtet.
Zur Vermeidung von Nachteilen wird aber darum gebeten, dringende Angelegenheiten - wie fristgebundene Anträge oder Erklärungen - nach Möglichkeit vor diesem Zeitraum zu erledigen bzw. verschiebbare Angelegenheiten auf einen Zeitpunkt nach den Arbeiten zu verlegen.
Verhandlungen finden wie terminiert statt.
Ankündigung von Arbeiten am Computersystem
Aufgrund von Arbeiten an der EDV-Anlage in der Zeit vom 07.10. bis voraussichtlich 08.10.2024 kommt es zu erheblichen Einschränkungen des Dienstbetriebes.
Ein Notbetrieb für unaufschiebbare Angelegenheiten wird eingerichtet.
Zur Vermeidung von Nachteilen wird aber darum gebeten, dringende Angelegenheiten - wie fristgebundene Anträge oder Erklärungen - nach Möglichkeit vor diesem Zeitraum zu erledigen bzw. verschiebbare Angelegenheiten auf einen Zeitpunkt nach den Arbeiten zu verlegen.
Verhandlungen finden wie terminiert statt.
Presseanfragen richten Sie bitte an die Pressestelle des Amtsgerichts Halle (Saale). Diese erreichen Sie wie folgt:
Richter am Amtsgericht Kolbig
Hausanschrift
Amtsgericht Halle (Saale)
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)
Telefon und Fax
Telefon: +49 345 220-5321
Telefax: +49 345 220-5518
Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)
(AG HAL) Auswahl aus den Sitzungen in Strafsachen im Zeitraum vom 27.01.2020 ? 07.02.2020
23.01.2020, Halle (Saale) – 1
- Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen, Datum, Uhrzeit, Spruchkörper,
Raum,
wegen ?
320 Cs 425 Js 27614/16, 30.01.2020, 09:30
Uhr, Strafrichter, Saal: X.0.1
Fortsetzungstermine: 05.02.2020 und 25.02.2010,
jeweils 09.30
Beleidigung u. a.
Dem im Jahr 1974 geborenen Angeklagten aus
Halle werden zahlreiche Delikte zur Last gelegt.
So soll er am 22.12.2015 auf seiner für
jeden einsehbaren Facebookseite ein männliches Mitglied des Landtages
Sachsen-Anhalt und Mitglied des Stadtrates Halle (Saale) als ?Pädophilen? und
als ?Faschisten? bezeichnet haben (Vorwurf: Beleidigung).
Am 11.01.2016 habe er auf seiner für jeden
einsehbaren Facebookseite mehrere Bilder eingestellt, die auf Fotomontagen die
Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland in Uniform, die jeweils mit
Hakenkreuzen versehen gewesen seien, zeigten (Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen durch Zurschaustellung der Hakenkreuze).
Am 06.04.2016 soll er anlässlich einer
polizeilichen Durchsuchung seiner Wohnung die durchführenden Polizeibeamten als
?Nazis? bezeichnet und sie wahrheitswidrig des Stehlens unter Waffenanwendung
beschuldigt haben (Vorwurf: Beleidigung)
Am 12.05.2016 habe er anlässlich der
Übergabe zweier sichergestellter Mobiltelefone in den Räumen der Polizei in
Halle bewusst ohne Einverständnis des Polizeibeamten, der ihm die Telefone übergeben
habe, das in diesem Zusammenhang geführte Gespräch aufgenommen und die Aufnahme
später auf einer CD gespeichert (Vorwurf: Verletzung der Vertraulichkeit des
Wortes).
Am 19.05.2016 habe er auf seiner für jeden
einsehbaren Facebookseite einen der bei der Durchsuchung beteiligten Polizeibeamten
namentlich der Lüge und der Fälschung von Beweismitteln bezichtigt, wobei ihm
bewusst gewesen sei, dass es sich hierbei um frei erfundene Behauptungen
gehandelt habe (Vorwurf: Verleumdung).
Am 23.06.2016 habe er im Zuge eines
Ermittlungsverfahrens als Zeuge in der damaligen Polizeidirektion Süd in Halle
eine Aussage getätigt und im Zuge dieser Aussage bewusst ohne Einverständnis
des Polizeibeamten die Aussage einschließlich der Worte des Polizeibeamten
aufgenommen (Vorwurf: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes).
Am 19.08.2017 soll er im Besitz von 6
?Joints? mit einem Tabak-Cannabis-Gemisch angetroffen worden sein (Vorwurf: Unerlaubter
Besitz von Betäubungsmitteln).
Am 24.02.2018 habe er auf einem
Internetportal für eine Vielzahl von Nutzern erreichbar einen Beitrag
betreffend eine öffentliche Versammlung geschrieben, in dem er den Leiter der
Versammlungsbehörde als ?Nazi? bezeichnet habe (Vorwurf: Beleidigung)
Am 23.12.2018, am 06.03.2019 um 22:56 Uhr,
um 23:27 Uhr und um 23:46 Uhr habe er ein Bild eines Polizeibeamten ohne
Erlaubnis auf seiner Facebookseite veröffentlicht, dieses Bild am 05.04.2019 um
1:19 Uhr und um 1:22 Uhr erneut veröffentlicht und jeweils mit beleidigenden
Äußerungen kommentiert. Am 04.04.2019 um 16:46 Uhr habe er diesen
Polizeibeamten der Feigheit bezichtigt (Vorwurf: Beleidigung, teilweise
Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz).
Am 02.04.2019 habe er auf seiner Facebookseite
einen Beitrag veröffentlicht, in dem er einen Vorsitzender Richter am
Landgericht Halle als ?(NS)Richter? sowie zu diesem Richter und zwei
Staatsanwälten kostete, diese seien der ?Pädophilen Szene? zugeordnet (Vorwurf:
Verleumdung).
Am 23.05.2019 gegen 22:13 Uhr habe er aus
seiner Facebookseite das Fotos eines Polizeibeamten gepostet und dazu
geschrieben, ohne dass der Genannte ihm dazu Anlass gegeben habe, dieser sei
ein glühender Verfechter der NS-Ideologie, würde, wenn man ihn ließe,
Andersdenkende wieder in Konzentrationslager deportiert lassen und dieser
missachte sehr gerne das deutsche Gesetz (Vorwurf: Beleidigung).
An demselben Tag gegen 22:49 Uhr habe er auf
seiner Facebookseite zum wiederholten Mal ein Foto eines Polizeibeamten eingestellt,
obwohl dieser Beamte keine Einwilligung zur Veröffentlichung erteilt habe (Vorwurf:
Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz).
Die vorsitzende Richterin hat wegen zu erwartender Störungen der
Hauptverhandlung umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen angeordnet. Insbesondere hat
sie ein Waffenverbot (einschließlich gefährlicher Werkzeuge) erlassen und
eingehende Zugangskontrollen für die Beteiligten und die Öffentlichkeit
angeordnet. Insbesondere dürfen keine Behältnisse, Funkgeräte, Mobiltelefone
und digitale Geräte, die geeignet sind, Ton-, Bild- oder Filmaufnahmen zu
fertigen, in den Sitzungssaal mitgenommen werden. Von den vorzulegenden
Ausweispapieren (Personalausweis, Reisepass) der Zuschauer werden Ablichtungen
gefertigt. Interessenten ohne Ausweispapiere haben keinen Zutritt.
Hinweise für Medienvertreter:
Vertreter der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens müssen sich bis
zum 27.01.2020, 12.00 Uhr einschließlich
schriftlich bei der Pressestelle des Amtsgerichts Halle (Saale) über die unten
genannten Kontaktdaten akkreditieren. Dabei ist anzugeben ob und für wie viele
Personen ein Sitzplatz benötigt wird. Eine gewisse Anzahl von Sitzplätzen
ist/wird reserviert.
Akkreditierte und nicht ausgeschlossenen Medienvertreter sind weitestgehend
von den Zugangskontrollen befreit und haben sich am Einlass durch einen
gültigen Presseausweis auszuweisen. Sie sind auch vom Verbot der Mitnahme von
Aufnahmegeräten befreit.
Aufnahmen können ab 30 Minuten vor dem Beginn der Verhandlung bis zum
Aufruf der Sache gefertigt werden.
Die Akkreditierung erfolgt schriftlich an:
Per E-Mail: presse.ag-hal@justiz.sachsen-anhalt.de
Per Telefax: 0345 2205339
Per Post: Herrn
Präsident des
Amtsgericht
Halle (Saale)
-Pressestelle-
Thüringer Straße
16
06112
Halle (Saale)
Werner Budtke-Pressesprecher-
Impressum:Amtsgericht Halle (Saale)PressestelleThüringer Straße 1606112 Halle (Saale)Tel: 0345 220-5321 Fax: 0345 220-5586Mail: presse.ag-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.ag-hal.sachsen-anhalt.de