Beratungshilfe beim Amtsgericht Halle (Saale)
Sie benötigen einen Beratungshilfeschein.
Diese nachstehenden Informationen dienen als allgemeine Hinweise zum beantragen eines Beratungshilfescheins beim Amtsgericht Halle (Saale).
Ankündigung von Arbeiten am Computersystem
Aufgrund von Arbeiten an der EDV-Anlage in der Zeit vom 07.10. bis voraussichtlich 08.10.2024 kommt es zu erheblichen Einschränkungen des Dienstbetriebes.
Ein Notbetrieb für unaufschiebbare Angelegenheiten wird eingerichtet.
Zur Vermeidung von Nachteilen wird aber darum gebeten, dringende Angelegenheiten - wie fristgebundene Anträge oder Erklärungen - nach Möglichkeit vor diesem Zeitraum zu erledigen bzw. verschiebbare Angelegenheiten auf einen Zeitpunkt nach den Arbeiten zu verlegen.
Verhandlungen finden wie terminiert statt.
Hinweise zur Rechtsberatung
Durch die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger der Beratungshilfeabteilung findet keine Rechtsberatung statt. Diese erfolgt ausschließlich durch Beratungspersonen (Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie in Kammern zugelassene Rechtsbeistände, in steuerrechtlichen Angelegenheiten auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer; in Rentenangelegenheiten auch Rentenberater).
Örtliche Zuständigkeit
Das Amtsgericht Halle (Saale) kann Ihnen nur dann Beratungshilfe bewilligen, wenn Sie in Halle (Saale) oder dem ehemaligen Saalkreis wohnhaft sind. Zuständigkeiten können auf der Internetseite http://www.justiz.de/ nachgeschaut werden.
Alternative Beratungsstellen
Übersicht der alternativen Beratungsstellen (nicht Barrierefrei)
Mitzubringen sind
- Nachweis des Rechtsproblems / der Angelegenheit (Schreiben, Bescheid ...)
- Kontoauszüge vollständig, ungeschwärzt mind. 1 Monat
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers, ggf. schriftliche Vollmacht bei Vertretung
- Übersicht Vermögenswerte (Lebens,- Rentenversicherung, Bausparverträge u.ä.)
- Aktuelle Nachweise zu Ihren Einkünften und den Einkünften Ihres Ehepartners - vollständige Bescheide - (z.B. Lohnabrechnung, ALG-Bescheid, Sozialhilfebescheid, Rentenbescheid, BAföG-Bescheid, Wohngeldbescheid, Unterhaltszahlungen, bei selbst. Arbeit der Steuerbescheid etc.)
- Aktuelle Nachweise Wohnkosten (gegenwärtige Miethöhe und Mietvertrag)
- Aktuelle Nachweise zu sonstigen Belastungen (Kredite, Ratenzahlungen, Versicherungen, Unterhalt, Kfz-Steuer etc.)
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Mitzubringende Unterlagen
Dateiname: Benoetigte_Unterlagen_fuer_die_Rechtsantragsstelle_Stand_20180531.pdf – Dateigröße: 110 KBAnkreuzformular für mitzubringende Unterlagen
Beachten Sie
Die Beratungshilfe deckt nur die Kosten der außergerichtlichen Beratung durch eine Beratungsperson. Händigen Sie den Beratungshilfeschein der Beratungsperson Ihrer Wahl unverzüglich im Original aus. Beachten Sie die Hinweise auf dem Beratungshilfeschein.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung oder verfügen Sie über Sparvermögen wird keine Beratungshilfe gewährt.
Gebühr
Wird die Beratungshilfe durch eine Beratungsperson gewährt, so haben Sie an die Beratungsperson 15,00 Euro + Mehrwertsteuer zu bezahlen. Die Beratungsperson kann auf diese Gebühr auch verzichten.
Weitere Informationen und Downloads
Anträge auf Beratungshilfe sind auch an der Information des Justizzentrums Halle erhältlich.
Soziales (Webseite des Ministeriums für Arbeit und Soziales)
Sprechzeiten, Räumlichkeiten und Erreichbarkeit der Beratungshilfeabteilung
Sprechzeiten Beratungshilfeanträge:
Dienstag:
09.00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 bis 12:00 Uhr
Rechtsantragstelle für Beratungshilfanträge
Die Rechtsantragstellen befinden sich in den Räumen 0.010 bis 0.012 im Haupteingangsbereich.
Benutzen Sie bitte den Automaten für die Aufrufmarken. Die Nummern werden der Reihenfolge nach automatisch aufgerufen.
Falls am Automaten die Anzeige nicht an sein sollte, drücken Sie bitte den Knopf. Sollte die Aufrufmarke nicht ausgedruckt werden klopfen Sie bitte bei einem Sachbearbeiter.
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Antrag schriftlich einzureichen (per Post / Einwurf im Briefkasten des Amtsgerichts). Dem Antrag legen Sie bitte die oben aufgeführten, notwendigen Nachweise in Kopie bei.
Bei Nachfragen zu einem laufenden Verfahren, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.
Sprechzeiten Beratungshilfe (Geschäftsstelle)
Auskünfte, Nachfragen zu laufenden Verfahren.
Sprechzeiten Allgemein:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag:
09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
09:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr
Telefon und Fax
Telefon: +49 345 220-4141
Telefax: +49 345 220-5030
Raum
3.078
Hausanschrift
Amtsgericht Halle (Saale)
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)
Telefon und Fax Vermittlung
Telefon: +49 345 220-0
Telefax: +49 345 220-5030
DE-Mail
ag-halle-saale(at)egvp.de-mail.de
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