Insolvenzverfahren
örtliche Zuständigkeit
Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Halle (Saale) können Sie unter folgenden Link nachschauen:
Hinweise, Formulare und Merkblätter zur Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahren
Unter den folgenden Links finden Sie Hinweise, Formulare und Merkblätter zur Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahren.
- Internetauftritt Ministerium für Justiz und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
- Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
(natürliche Personen, Selbständige oder ehemals Selbständige, für die das Regelinsolvenzverfahren gilt (d.h. nicht § 304 InsO) mit Antrag auf Restschuldbefreiung) - Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
(juristische Personen/Personengesellschaften u. a.) - Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
(juristische Personen/Personengesellschaften u. a.; verbunden mit dem Antrag auf Eigenverwaltung) - Merkblatt für Schuldner zum Insolvenzverfahren und zur Restschuldbefreiung
- Merkblatt für Gläubiger und Merkblatt für bestrittene Forderungen
- Merkblatt für Gläubigerausschuss
- Merkblatt zum Nachlassinsolvenzverfahren
- Merkblatt für Pflichten nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens
- Stundungsantrag
Unterlagen für die Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
Privatpersonen
Persönliches Erscheinen auf der Geschäftsstelle:
- gültiger Personalausweis
- gültiger Reisepass nur in Verbindung mit Meldebestätigung der Stadt oder Gemeinde
- bei ausländischen Staatsbürgern Ausweis oder aktuelle Meldebestätigung der Stadt oder Gemeinde
- bei Vertretung für eine andere Person zusätzlich zu vorstehenden Punkten nur mit Vollmacht
- Gebühr von 15 Euro (Bezahlung vor Ort in der Gerichtszahlstelle möglich)
- Wenn alle vorstehenden Punkte vorliegen erhalten Sie die Bescheinigung sofort.
Schriftlicher Antrag: (per E-Mail nicht zulässig)
- nur mit gut leserlicher Kopie eines gültigen Ausweises (Daten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, können und sollen von Ihnen auf der Kopie geschwärzt werden. Dies gilt insbesondere für die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangs- und Seriennummer).
- Gebühr von 15 Euro (Sie erhalten eine Kostenrechnung).
Firmen
Persönliches Erscheinen auf der Geschäftsstelle:
- Gültiger Personalausweis
- aktueller Handelsregisterauszug und Vollmacht
- Gebühr 15 Euro (Bezahlung vor Ort in der Gerichtszahlstelle möglich)
- Wenn alle vorstehenden Punkte vorliegen erhalten Sie die Bescheinigung sofort.
Schriftlicher Antrag: (per E-Mail nicht zulässig)
- nur mit gut leserlicher Kopie eines gültigen Ausweises (Daten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, können und sollen von Ihnen auf der Kopie geschwärzt werden. Dies gilt insbesondere für die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangs- und Seriennummer).
- aktueller Handelsregisterauszug und Vollmacht
- Gebühr von 15 Euro (Sie erhalten eine Kostenrechnung)
Alternative Beratungsstellen
Übersicht der alternativen Beratungsstellen (nicht Barrierefrei)
Sprechzeiten, Räumlichkeiten und Erreichbarkeit der Insolvenzgeschäftsstellen
Die Räumlichkeiten für die Sprechzeiten befinden sich in Raum 2.010. Die Mitarbeiter in diesem Büro sind für alle Anträge während der Sprechzeiten zuständig.
Bei telefonischen Anfragen teilen Sie der Vermittlung bitte mit, dass Sie die "Insolvenzabteilung" sprechen möchten.
Sprechzeiten Allgemein:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag:
09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
09:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr
Telefon und Fax
Telefon: +49 345 220-0
Telefax: +49 345 220-5543
Durchwahlnummern
Telefon: +49 345 220-
4122; 5115; 5402; 5407; 5408; 5409; 5412; 5439
Raum
2.010
Hausanschrift
Amtsgericht Halle (Saale)
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)
Telefon und Fax Vermittlung
Telefon: +49 345 220-0
Telefax: +49 345 220-5030
DE-Mail
ag-halle-saale(at)egvp.de-mail.de
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