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Bescheinigung bereits erfolgter Kirchenaustritte beim Amtsgericht Halle (Saale)

Sie benötigen eine Bestätigung Ihres bereits erfolgten Kirchenaustritts?

Diese nachstehenden Informationen dienen als allgemeine Hinweise zum Beantragen einer Bescheinigung des bereits erfolgten Kirchenaustritts beim Amtsgericht Halle (Saale), wenn Sie Ihren Kirchenaustritt bei folgenden Stellen erklärt haben:

  • bei einem ehemaligen staatlichen Notariat der DDR im Zuständigkeitsbereich der Kreisgerichte Halle und des ehemaligen Saalkreises (bis 03.10.1990)
  • beim Amtsgericht Halle-​Saalkreis (von 01.01.1997 bis 31.05.1998)

Arbeiten am IT-Netzwerk des Justizzentrums Halle

In der Zeit vom 24.03.2025 bis voraussichtlich 28.03.2025 erfolgen Arbeiten am IT-Netzwerk des Justizzentrums Halle.

In dieser Zeit kommt es zu einem Komplettausfall der IT-Technik der Staatsanwaltschaft Halle und aller Gerichte im Justizzentrum Halle (Amtsgericht Halle (Saale), Sozialgericht Halle, Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Arbeitsgericht Halle, Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt und Verwaltungsgericht Halle).

In diesem Zusammenhang wird es zu erheblichen Einschränkungen des Dienstbetriebes kommen.

Die Erreichbarkeit über Telefon, Telefax und Post ist weiterhin gegeben.

E-Mails können in dieser Zeit nicht bearbeitet werden.

Nachrichten, welche über den elektronischen Rechtsverkehr eingehen, können in dieser Zeit ebenfalls nicht bearbeitet werden. In eilbedürftigen Angelegenheiten wählen Sie deswegen bitte andere Kommunikationskanäle.

Ein Notbetrieb für unaufschiebbare Angelegenheiten wird eingerichtet.

Verhandlungen finden wie terminiert statt.

Sie wollen einen Antrag auf Kirchenaustritt stellen?

  • Für diese Anträge ist die jeweilige Stadt- oder Komunalverwaltung Ihres Wohnortes zuständig.
  • Beim Amtsgericht Halle (Saale) können Sie keine Anträge auf Kirchenaustritt stellen!

Zuständigkeit des Amtsgericht Halle (Saale)

Sie haben Ihren Kirchenaustritt bei folgenden Stellen erklärt:

  • bei einem ehemaligen staatlichen Notariat der DDR im Zuständigkeitsbereich der Kreisgerichte Halle und des Saalkreises
  • beim Amtsgericht Halle-Saalkreis

Bestätigung des bereits erfolgten Kirchenaustritts beantragen

Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Die Unterlagen müssen erst aus dem Archiv angefordert werden. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte telefonisch an die Geschäftsstelle.

Es werden folgende Angaben benötigt:

  • Name zum Zeitpunkt des Kirchenaustritts
  • Geburtsdatum
  • Zeitraum des Kirchenaustritts
  • wenn bekannt, das damalige staatliche Notariat

Sprechzeiten, Räumlichkeiten und Erreichbarkeit der Geschäftsstelle

Sprechzeiten Allgemein:

Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag:
09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr

Telefon und Fax

Telefon: +49 345 220-5539
Telefax: +49 345 220-5518

Raum

2.076

Hausanschrift

Amtsgericht Halle (Saale)
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)

Telefon und Fax Vermittlung

Telefon: +49 345 220-​0
Telefax: +49 345 220-​5030