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Handelsregistereinsicht beim Amtsgericht Halle (Saale)

Sie benötigen einen Handelsregisterauszug oder Einsicht in das Handelsregister?

Diese nachstehenden Informationen dienen als allgemeine Hinweise zum Beantragen  eines Handelsregisterauszuges oder zur Einsicht in das Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts,- Vereins- und Güterrechtsregister beim Amtsgericht Halle (Saale).

Ankündigung von Arbeiten am Computersystem

Arbeiten am IT-Netzwerk des Justizzentrums Halle

In der Zeit vom 24.03.2025 bis voraussichtlich 28.03.2025 erfolgen Arbeiten am IT-Netzwerk des Justizzentrums Halle.

In dieser Zeit kommt es zu einem Komplettausfall der IT-Technik der Staatsanwaltschaft Halle und aller Gerichte im Justizzentrum Halle (Amtsgericht Halle (Saale), Sozialgericht Halle, Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Arbeitsgericht Halle, Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt und Verwaltungsgericht Halle).

In diesem Zusammenhang wird es zu erheblichen Einschränkungen des Dienstbetriebes kommen.

Die Erreichbarkeit über Telefon, Telefax und Post ist weiterhin gegeben.

E-Mails können in dieser Zeit nicht bearbeitet werden.

Nachrichten, welche über den elektronischen Rechtsverkehr eingehen, können in dieser Zeit ebenfalls nicht bearbeitet werden. In eilbedürftigen Angelegenheiten wählen Sie deswegen bitte andere Kommunikationskanäle.

Ein Notbetrieb für unaufschiebbare Angelegenheiten wird eingerichtet.

Verhandlungen finden wie terminiert statt.

Zuständigkeit (Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister)

Für alle schriftlichen Anträge und telefonischen Auskünfte ist ausschließlich das Amtsgericht in Stendal zuständig.

Beachten Sie die dortigen Hinweise des Zentralen Registergerichts Sachsen-Anhalt.

Es besteht die Möglichkeit der kostenlosen Einsicht in das zentrale Handelsregister beim Amtsgericht Halle (Saale).

Vor Ort erhalten Sie nur nichtamtliche kostenpflichtige Ausdrucke aus dem Handelsregister.

Wenn amtliche Ausdrucke benötigt werden, wenden Sie sich bitte an das zentrale Registergericht in Stendal.

Bitte erkundigen Sie sich bei der Stelle, für die Sie den Ausdruck benötigen, in welcher Form der Auszug erstellt werden soll.

Für alle weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an das zentrale Registergericht in Stendal!

Zuständigkeit Güterrechtsregister

Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister

Das Amtsgericht Halle (Saale) erteilt keine Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister.

Informationen zur Antragstellung erhalten Sie beim Gewerbezentralregister des Bundesamtes der Justiz.

Sprechzeiten, Räumlichkeiten und Erreichbarkeit Geschäftsstelle Handelsregistereinsicht

Sprechzeiten Allgemein:

Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag:
09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr

Telefon und Fax

Telefon: +49 345 220-5427
Telefax: +49 345 220-5030

Raum

0.027

Hausanschrift

Amtsgericht Halle (Saale)
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)

Telefon und Fax Vermittlung

Telefon: +49 345 220-​0
Telefax: +49 345 220-​5030