Handelsregistereinsicht beim Amtsgericht Halle (Saale)
Sie benötigen einen Handelsregisterauszug oder Einsicht in das Handelsregister?
Diese nachstehenden Informationen dienen als allgemeine Hinweise zum Beantragen eines Handelsregisterauszuges oder zur Einsicht in das Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts,- Vereins- und Güterrechtsregister beim Amtsgericht Halle (Saale).
Zuständigkeit (Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister)
Für alle schriftlichen Anträge und telefonischen Auskünfte ist ausschließlich das Amtsgericht in Stendal zuständig.
Beachten Sie die dortigen Hinweise des Zentralen Registergerichts Sachsen-Anhalt.
Es besteht die Möglichkeit der kostenlosen Einsicht in das zentrale Handelsregister beim Amtsgericht Halle (Saale).
Vor Ort erhalten Sie nur nichtamtliche kostenpflichtige Ausdrucke aus dem Handelsregister.
Wenn amtliche Ausdrucke benötigt werden, wenden Sie sich bitte an das zentrale Registergericht in Stendal.
Bitte erkundigen Sie sich bei der Stelle, für die Sie den Ausdruck benötigen, in welcher Form der Auszug erstellt werden soll.
Für alle weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an das zentrale Registergericht in Stendal!
Zuständigkeit Güterrechtsregister
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
Das Amtsgericht Halle (Saale) erteilt keine Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister.
Informationen zur Antragstellung erhalten Sie beim Gewerbezentralregister des Bundesamtes der Justiz.
Sprechzeiten, Räumlichkeiten und Erreichbarkeit Geschäftsstelle Handelsregistereinsicht
Sprechzeiten Allgemein:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag:
09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
09:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr
Telefon und Fax
Telefon: +49 345 220-5427
Telefax: +49 345 220-5030
Raum
0.027
Hausanschrift
Amtsgericht Halle (Saale)
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)
Telefon und Fax Vermittlung
Telefon: +49 345 220-0
Telefax: +49 345 220-5030
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