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Mahnverfahren beim Amtsgericht Halle (Saale)

Sie benötigen eine Mahnbescheid oder eine vollstreckbare Ausfertigung eines Vollstreckungsbescheides?

Diese nachstehenden Informationen dienen als allgemeine Hinweise zur Beantragung eines Mahnbescheides oder einer vollstreckbaren Ausfertigung des Vollstreckungsbescheides.

Zuständigkeit

Altverfahren bis zum Jahrgang 2005

Benötigen Sie eine Kopie des Vollstreckungstitels oder eine vollstreckbare Ausfertigung alter Verfahren, ist das Amtsgericht Halle (Saale) zuständig.

Neuanträge ab Jahrgang 2006

Das Amtsgericht Ascherleben ist zuständig für alle Mahnverfahren, bei denen der Antragsteller seinen Sitz/Wohnsitz in Sachsen oder Sachsen-Anhalt hat. Soweit der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids in Form einer nur maschinell lesbaren Aufzeichnung gestellt wird, ist das Amtsgericht Aschersleben auch für Antragsteller aus Thüringen zuständig.

Alternative Beratungsstellen

Sprechzeiten, Räumlichkeiten und Erreichbarkeit der Mahnabteilung

Sprechzeiten Allgemein:

Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag:
09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr

Telefon und Fax

Telefon: +49 345 220-5219
Telefax: +49 345 220-5549

Raum

3.077

Hausanschrift

Amtsgericht Halle (Saale)
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)

Telefon und Fax Vermittlung

Telefon: +49 345 220-​0
Telefax: +49 345 220-​5030

DE-Mail

ag-halle-saale(at)egvp.de-mail.de
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