Allgemeine Hinweise zum Nachlassverfahren beim Amtsgericht Halle (Saale)
Haben Sie allgemeine Fragen zur Erteilung eines Erbscheins, zur Testamentseröffnung oder Ausschlagung einer Erbschaft?
Diese nachstehenden Informationen dienen als allgemeine Hinweise in Vorbereitung auf eine Nachlassangelegenheit beim Amtsgericht Halle (Saale).
Ankündigung von Arbeiten am Computersystem
Aufgrund von Arbeiten an der EDV-Anlage in der Zeit vom 07.10. bis voraussichtlich 08.10.2024 kommt es zu erheblichen Einschränkungen des Dienstbetriebes.
Ein Notbetrieb für unaufschiebbare Angelegenheiten wird eingerichtet.
Zur Vermeidung von Nachteilen wird aber darum gebeten, dringende Angelegenheiten - wie fristgebundene Anträge oder Erklärungen - nach Möglichkeit vor diesem Zeitraum zu erledigen bzw. verschiebbare Angelegenheiten auf einen Zeitpunkt nach den Arbeiten zu verlegen.
Verhandlungen finden wie terminiert statt.
Wichtiger Hinweis
Falls Sie persönlich beim Nachlassgericht Anträge stellen, Ihr Testament in die amtliche Verwahrung geben, es aus der amtlichen Verwahrung nehmen oder Beurkundungen (Ausschlagungserklärungen, Erbscheinsanträge) vornehmen lassen möchten, ist dies grundsätzlich nur nach vorheriger telefonischer Terminvergabe möglich.
Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder Ausschlagungserklärungen können bei einer Notarin oder einem Notar oder dem Nachlassgericht gestellt werden.
Die Kontaktdaten und Durchwahlnummern der Nachlassgeschäftsstellen finden Sie am Ende dieser Seite.
Erbscheinverfahren
Wählen Sie bitte einen für Sie zutreffenden Erbscheinsantrag:
Die Verstorbene und die antragstellende Person hatten oder haben Ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Halle (Saale).
Die Verstorbene Person hatte den letzten gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Gerichtsbezirk des Amtsgericht Halle (Saale).
Die verstorbene Person hatte den letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Gerichtsbezirk des Amtsgericht Halle (Saale), ich beabsichtige den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins bei meinem Wohnsitzgericht zu stellen.
Erbausschlagungsverfahren
Wie kann ich eine Erbschaft ausschlagen?
Testamentsverfahren
Die Erblasserin oder der Erblasser hat ein Testament hinterlassen
Nach dem Tod einer Erblasserin oder eines Erblassers (Verstorbene Person) sind alle Testamente beim Nachlassgericht abzuliefern. Das Nachlassgericht hat die abgelieferten Testamente und die in amtlicher Verwahrung befindlichen Testamente zu eröffnen.
Dem Nachlassgericht sind folgende Angaben zu machen:
- Namen und Adressen der Erben (soweit bekannt)
- Namen und Adressen der gesetzlichen Erben (Personen, die erben würden, wenn das Testament nicht vorhanden wäre)
- Wert des Nachlasses (soweit bekannt)
örtliche Zuständigkeit
Das für Sie zuständige Amtsgericht können Sie unter folgendem Link nachschauen:
Sprechzeiten, Räumlichkeiten und Erreichbarkeit Nachlassgericht
Das Nachlassgericht befindet sich im Erdgeschoss, hinter der Gerichtszahlstelle.
Wir bitten um Verständnis, dass es aufgrund aktueller personeller Engpässe in Verbindung mit einem in Folge der Grundsteuerreform hohen Antragsaufkommen zu einer eingeschränkten telefonischen Erreichbarkeit der Nachlassabteilung kommt.
Bitte nehmen Sie deswegen Abstand von insbesondere telefonischen Sachstandsanfragen. Die Bearbeitung erfolgt schnellstmöglich.
Bitte beachten Sie, dass Sie derzeit grundsätzlich vor Ihrem Besuch des Nachlassgerichts einen Termin telefonisch vereinbaren müssen.
Telefonsprechzeiten zur Terminvereinbarung:
Montag, Dienstag und Donnerstag:
13:00 bis 14:00 Uhr
Die Vereinbarung eines Termins zur Erbausschlagung mittels Telefon hemmt keine Fristen!
Sprechzeiten Nachlassgericht:
Montag, Donnerstag, Freitag:
09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
09:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch:
09:00 bis 12:00 Uhr (nur eilige , fristwahrende Erbausschlagungen mit persönlicher Vorsprache)
Die für Sie zuständige Geschäftsstelle richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens der verstorbenen Person.
Kontaktdaten der Nachlassgeschäftsstellen:
Buchstaben G, H, I, Q, X, Y
Telefon: +49 345 220-5319
Telefax: +49 345 220-5030
Buchstaben C, D, K
Telefon: +49 345 220-5427
Telefax: +49 345 220-5030
Buchstaben F, P, W
Telefon: +49 345 220-5170
Telefax: +49 345 220-5030
Buchstaben M, R, Z
Telefon: +49 345 220-4123
Telefax: +49 345 220-5030
Buchstaben A, B, O, V
Telefon: +49 345 220-5206
Telefax: +49 345 220-5030
Buchstaben E, J, L, N, T, U
Telefon: +49 345 220-5416
Telefax: +49 345 220-5030
Buchstaben S
Telefon: +49 345 220-5132
Telefax: +49 345 220-5030
Hausanschrift
Amtsgericht Halle (Saale)
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)
Telefon und Fax Vermittlung
Telefon: +49 345 220-0
Telefax: +49 345 220-5030
DE-Mail
ag-halle-saale(at)egvp.de-mail.de
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