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Todeserklärungen beim Amtsgericht Halle (Saale)

Verfahren nach dem Verschollenheitsgesetz

In der Regel wird der Tod eines Menschen vom Standesamt bescheinigt (Sterbeurkunde). Die Sterbeurkunde wird grundsätzlich für den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins, aber auch für Rentenanträge und andere Versicherungsleistungen benötigt.

Bei verschollenen Personen kann der Tod nicht nachgewiesen und somit keine Sterbeurkunde ausgestellt werden. Mit fortdauernder Zeit der Verschollenheit wächst jedoch die Vermutung des Todes. In solchen Fällen kann eine gerichtliche Todeserklärung beantragt werden. Mit der Todeserklärung wird vermutet, dass die betreffende Person zu dem darin bezeichneten Zeitpunkt verstorben ist.

Da die Todeserklärung die Sterbeurkunde ersetzt, kann das Nachlassverfahren beginnen und ein Erbschein beantragt werden.

Ankündigung von Arbeiten am Computersystem

Arbeiten am IT-Netzwerk des Justizzentrums Halle

In der Zeit vom 24.03.2025 bis voraussichtlich 28.03.2025 erfolgen Arbeiten am IT-Netzwerk des Justizzentrums Halle.

In dieser Zeit kommt es zu einem Komplettausfall der IT-Technik der Staatsanwaltschaft Halle und aller Gerichte im Justizzentrum Halle (Amtsgericht Halle (Saale), Sozialgericht Halle, Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Arbeitsgericht Halle, Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt und Verwaltungsgericht Halle).

In diesem Zusammenhang wird es zu erheblichen Einschränkungen des Dienstbetriebes kommen.

Die Erreichbarkeit über Telefon, Telefax und Post ist weiterhin gegeben.

E-Mails können in dieser Zeit nicht bearbeitet werden.

Nachrichten, welche über den elektronischen Rechtsverkehr eingehen, können in dieser Zeit ebenfalls nicht bearbeitet werden. In eilbedürftigen Angelegenheiten wählen Sie deswegen bitte andere Kommunikationskanäle.

Ein Notbetrieb für unaufschiebbare Angelegenheiten wird eingerichtet.

Verhandlungen finden wie terminiert statt.

Sprechzeiten, Räumlichkeiten und Erreichbarkeit Geschäftsstelle für Todeserklärungen

Sprechzeiten Allgemein:

Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag:
09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr

Telefon und Fax

Telefon: +49 345 220-5405
Telefax: +49 345 220-5549

Raum

2.043

Hausanschrift

Amtsgericht Halle (Saale)
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)

Telefon und Fax Vermittlung

Telefon: +49 345 220-​0
Telefax: +49 345 220-​5030