Menu
menu

Beratungshilfe beim Amtsgericht Halle (Saale)

Sie benötigen einen Beratungshilfeschein.

Diese nachstehenden Informationen dienen als allgemeine Hinweise zum beantragen eines Beratungshilfescheins beim Amtsgericht Halle (Saale).

Hinweise zur Rechtsberatung

Durch die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger der Beratungshilfeabteilung findet keine Rechtsberatung statt. Diese erfolgt ausschließlich durch Beratungspersonen (Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie in Kammern zugelassene Rechtsbeistände, in steuerrechtlichen Angelegenheiten auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer; in Rentenangelegenheiten auch Rentenberater).

Örtliche Zuständigkeit

Das Amtsgericht Halle (Saale) kann Ihnen nur dann Beratungshilfe bewilligen, wenn Sie in Halle (Saale) oder dem ehemaligen Saalkreis wohnhaft sind. Zuständigkeiten können auf der Internetseite http://www.justiz.de/ nachgeschaut werden.

Alternative Beratungsstellen

Mitzubringen sind

  • Nachweis des Rechtsproblems / der Angelegenheit (Schreiben, Bescheid ...)
  • Kontoauszüge vollständig, ungeschwärzt mind. 1 Monat
  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers, ggf. schriftliche Vollmacht bei Vertretung
  • Übersicht Vermögenswerte (Lebens,- Rentenversicherung, Bausparverträge u.ä.) 
  • Aktuelle Nachweise zu Ihren Einkünften und den Einkünften Ihres Ehepartners - vollständige Bescheide - (z.B. Lohnabrechnung, ALG-Bescheid, Sozialhilfebescheid, Rentenbescheid, BAföG-Bescheid, Wohngeldbescheid, Unterhaltszahlungen, bei selbst. Arbeit der Steuerbescheid etc.) 
  • Aktuelle Nachweise Wohnkosten (gegenwärtige Miethöhe und Mietvertrag) 
  • Aktuelle Nachweise zu sonstigen Belastungen (Kredite, Ratenzahlungen, Versicherungen, Unterhalt, Kfz-Steuer etc.)

Beachten Sie

Die Beratungshilfe deckt nur die Kosten der außergerichtlichen Beratung durch eine Beratungsperson. Händigen Sie den Beratungshilfeschein der Beratungsperson Ihrer Wahl unverzüglich im Original aus. Beachten Sie die Hinweise auf dem Beratungshilfeschein.

Besteht eine Rechtsschutzversicherung oder verfügen Sie über Sparvermögen wird keine Beratungshilfe gewährt.

Gebühr

Wird die Beratungshilfe durch eine Beratungsperson gewährt, so haben Sie an die Beratungsperson 15,00 Euro + Mehrwertsteuer zu bezahlen. Die Beratungsperson kann auf diese Gebühr auch verzichten.

Weitere Informationen und Downloads

Anträge auf Beratungshilfe sind auch an der Information des Justizzentrums Halle erhältlich.

Beratungshilfeantrag

Hinweisblatt Beratungshilfeantrag (Englisch)
Information sheet on the application for advisory assistance

Soziales (Webseite des Ministeriums für Arbeit und Soziales)

Sprechzeiten, Räumlichkeiten und Erreichbarkeit der Beratungshilfeabteilung

Sprechzeiten Beratungshilfeanträge:

Dienstag:
09.00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr

Rechtsantragstelle für Beratungshilfanträge

Die Rechtsantragstellen befinden sich in den Räumen 0.010 bis 0.012 im Haupteingangsbereich.

Benutzen Sie bitte den Automaten für die Aufrufmarken. Die Nummern werden der Reihenfolge nach automatisch aufgerufen.

Falls am Automaten die Anzeige nicht an sein sollte, drücken Sie bitte den Knopf. Sollte die Aufrufmarke nicht ausgedruckt werden klopfen Sie bitte bei einem Sachbearbeiter.

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Antrag schriftlich einzureichen (per Post / Einwurf im Briefkasten des Amtsgerichts). Dem Antrag legen Sie bitte die oben aufgeführten, notwendigen Nachweise in Kopie bei.

Bei Nachfragen zu einem laufenden Verfahren, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.

Sprechzeiten Beratungshilfe (Geschäftsstelle)

Auskünfte, Nachfragen zu laufenden Verfahren.

Sprechzeiten Allgemein:

Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag:
09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr

Telefon und Fax

Telefon: +49 345 220-4141
Telefax: +49 345 220-5030

Raum

3.078
 

Hausanschrift

Amtsgericht Halle (Saale)
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)

Telefon und Fax Vermittlung

Telefon: +49 345 220-​0
Telefax: +49 345 220-​5030

DE-Mail

ag-halle-saale(at)egvp.de-mail.de
Diese DE-Mail Adresse kann nur mit einem
DE-Mail Account des Absenders benutzt
werden!

Wichtige Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr

  1. Formbedürftige Anträge können wirksam nicht via E-Mail, sondern unter Berücksichtigung der rechtlichen Voraussetzungen, nur via Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (mit qualifizierter elektronischer Signatur) oder DE-Mail  sowie den weiteren sicheren Übermittlungswegen (beA, BebPo etc.) gestellt werden.
  2. Zulässige Dateiversionen sind nur "PDF" und "Tiff"! Übersenden Sie bitte keine Word Dokumente.
  3. Bei Kontaktaufnahme via e-Mail geben Sie bitte immer Ihre vollständige Postadresse an!
    Anfragen zu personen- bzw. verfahrensbezogenen Daten werden ausschließlich auf dem Postweg beantwortet.
  4. Vollstreckungsaufträge an die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Halle (Saale) übersenden Sie bitte weiterhin an die EGVP-Adresse des Amtsgerichts Halle (Saale).
  5. Der elektronische Rechtsverkehr für Grundbuch- und Hinterlegungssachen ist nicht zugelassen. Das Antragsverfahren beruht hier unverändert auf der Papierform.
  6. Bitte beachten Sie, dass eine Sichtung der elektronischen Postfächer nur während der regulären Dienstzeit erfolgt.
  7. Ausführliche Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie unter diesem Link.