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Aufgebotsverfahren beim Amtsgericht Halle (Saale)

Sie haben ein Sparbuch oder einen Grundschuldbrief verloren und wollen diese für kraftlos erklären.

Diese nachstehenden Informationen dienen als allgemeine Hinweise in Vorbereitung  auf ein Aufgebotsverfahren beim Amtsgericht Halle (Saale). 

Verfahren zur Kraftloserklärung von Urkunden

Das Aufgebotsverfahren dient dazu, bestimmte Urkunden für kraftlos zu erklären oder unbekannte Berechtigte von ihrer Rechtsposition auszuschließen. Wenn z.B. Sparbücher, Grundschuld- oder Hypothekenbriefe verloren gehen, kann man beantragen, dass diese für kraftlos erklärt werden.

Im Verfahren erfolgt eine öffentliche Aufforderung des Gerichts zur Anmeldung von Ansprüchen oder Rechten mit der Wirkung, dass die Unterlassung der Anmeldung einen Rechtsnachteil zur Folge hat. Die öffentliche Bekanntmachung des Aufgebots erfolgt durch Aushang an der hiesigen Gerichtstafel sowie durch einmalige Veröffentlichung in dem Elektronischen Bundesanzeiger.

Der Antrag kann schriftlich oder mündlich beim Amtsgericht Halle (Saale) gestellt werden.

Aktuelle Aufgebote, Ausschlussbeschlüsse und öffentliche Zustellungen

In dem Gerichtlichen Teil des vom Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz herausgegebenen Bundesanzeiger-Portals finden Sie alle Veröffentlichungen des Amtsgerichts Halle (Saale).

Sprechzeiten, Räumlichkeiten und Erreichbarkeit Geschäftsstelle Aufgebote

Sprechzeiten Allgemein:

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Dienstag:
09:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr

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06112 Halle (Saale)

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Telefax: +49 345 220-​5030

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