Betreuungsverfahren beim Amtsgericht Halle (Saale)
Zuständigkeit
Das Amtsgericht ist insbesondere für folgende Betreuungsverfahren zuständig:
- gerichtliche Betreuung (§ 271 FamFG)
- Unterbringungssachen (§ 312 FamFG)
- Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen (Pflegschaft, Vertretung von Volljährigen gemäß § 340 FamFG)
Weitere Informationen und Downloads
Einführung in das Betreuungsrecht (Webseite des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung)
Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung Broschüre inklusive Vollmachten / Hinweise zur Patientenverfügung (Webseite des BMJV)
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Anregung zur Einrichtung einer Betreuung
Dateiname: Anregung_Betreuung.pdfAntragsformular zum Ausdrucken (Barrierefreihe Onlineversion folgt in Kürze)
Sprechzeiten, Räumlichkeiten und Erreichbarkeit der Betreuungsabteilung
Teilen Sie der Vermittlung bitte mit, dass Sie die "Abteilung für Betreuungsangelegenheiten" sprechen möchten.
Sprechzeiten Allgemein:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag:
09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
09:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr
Telefon und Fax
Telefon: +49 345 220-0
Telefax: +49 345 220-5030
Durchwahlnummern
Telefon: +49 345 220-
4113; 5014; 5204; 5214; 5231; 5233; 5237; 5435
Raum
Bitte an der Information erfragen.
Hausanschrift
Amtsgericht Halle (Saale)
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)
Telefon und Fax Vermittlung
Telefon: +49 345 220-0
Telefax: +49 345 220-5030
DE-Mail
ag-halle-saale(at)egvp.de-mail.de
Diese DE-Mail Adresse kann nur mit einem
DE-Mail Account des Absenders benutzt
werden!
Wichtige Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr
- Formbedürftige Anträge können wirksam nicht via E-Mail, sondern unter Berücksichtigung der rechtlichen Voraussetzungen, nur via Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (mit qualifizierter elektronischer Signatur) oder DE-Mail sowie den weiteren sicheren Übermittlungswegen (beA, BebPo etc.) gestellt werden.
- Zulässige Dateiversionen sind nur "PDF" und "Tiff"! Übersenden Sie bitte keine Word Dokumente.
- Bei Kontaktaufnahme via e-Mail geben Sie bitte immer Ihre vollständige Postadresse an!
Anfragen zu personen- bzw. verfahrensbezogenen Daten werden ausschließlich auf dem Postweg beantwortet. - Vollstreckungsaufträge an die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Halle (Saale) übersenden Sie bitte weiterhin an die EGVP-Adresse des Amtsgerichts Halle (Saale).
- Der elektronische Rechtsverkehr für Grundbuch- und Hinterlegungssachen ist nicht zugelassen. Das Antragsverfahren beruht hier unverändert auf der Papierform.
- Bitte beachten Sie, dass eine Sichtung der elektronischen Postfächer nur während der regulären Dienstzeit erfolgt.
- Ausführliche Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie unter diesem Link.