Menu
menu

Allgemeine Hinweise zum Nachlassverfahren beim Amtsgericht Halle (Saale)

Haben Sie allgemeine Fragen zur Erteilung eines Erbscheins, zur Testamentseröffnung oder Ausschlagung einer Erbschaft?

Diese nachstehenden Informationen dienen als allgemeine Hinweise in Vorbereitung  auf eine Nachlassangelegenheit beim Amtsgericht Halle (Saale).

Arbeiten am IT-Netzwerk des Justizzentrums Halle

In der Zeit vom 24.03.2025 bis voraussichtlich 28.03.2025 erfolgen Arbeiten am IT-Netzwerk des Justizzentrums Halle.

In dieser Zeit kommt es zu einem Komplettausfall der IT-Technik der Staatsanwaltschaft Halle und aller Gerichte im Justizzentrum Halle (Amtsgericht Halle (Saale), Sozialgericht Halle, Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Arbeitsgericht Halle, Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt und Verwaltungsgericht Halle).

In diesem Zusammenhang wird es zu erheblichen Einschränkungen des Dienstbetriebes kommen.

Die Erreichbarkeit über Telefon, Telefax und Post ist weiterhin gegeben.

E-Mails können in dieser Zeit nicht bearbeitet werden.

Nachrichten, welche über den elektronischen Rechtsverkehr eingehen, können in dieser Zeit ebenfalls nicht bearbeitet werden. In eilbedürftigen Angelegenheiten wählen Sie deswegen bitte andere Kommunikationskanäle.

Ein Notbetrieb für unaufschiebbare Angelegenheiten wird eingerichtet.

Verhandlungen finden wie terminiert statt.

Wichtiger Hinweis

Falls Sie persönlich beim Nachlassgericht Anträge stellen, Ihr Testament in die amtliche Verwahrung geben, es aus der amtlichen Verwahrung nehmen oder Beurkundungen (Ausschlagungserklärungen, Erbscheinsanträge) vornehmen lassen möchten, ist dies grundsätzlich nur nach vorheriger telefonischer Terminvergabe möglich.

Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder Ausschlagungserklärungen können bei einer Notarin oder einem Notar oder dem Nachlassgericht gestellt werden.

Die Kontaktdaten und Durchwahlnummern der Nachlassgeschäftsstellen finden Sie am Ende dieser Seite.

Erbscheinverfahren

Wählen Sie bitte einen für Sie zutreffenden Erbscheinsantrag:

Die Verstorbene und die antragstellende Person hatten oder haben Ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Halle (Saale).

Mehr information zu diesem Antrag

Die Verstorbene Person hatte den letzten gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Gerichtsbezirk des Amtsgericht Halle (Saale).

Mehr information zu diesem Antrag

Die verstorbene Person hatte den letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Gerichtsbezirk des Amtsgericht Halle (Saale), ich beabsichtige den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins bei meinem Wohnsitzgericht zu stellen.

Mehr information zu diesem Antrag

Erbausschlagungsverfahren

Wie kann ich eine Erbschaft ausschlagen?

Mehr Informationen zur Erbausschlagung

Testamentsverfahren

Die Erblasserin oder der Erblasser hat ein Testament hinterlassen

Nach dem Tod einer Erblasserin oder eines Erblassers (Verstorbene Person) sind alle Testamente beim Nachlassgericht abzuliefern. Das Nachlassgericht hat die abgelieferten Testamente und die in amtlicher Verwahrung befindlichen Testamente zu eröffnen.

Dem Nachlassgericht sind folgende Angaben zu machen:

  • Namen und Adressen der Erben (soweit bekannt)
  • Namen und Adressen der gesetzlichen Erben (Personen, die erben würden, wenn das  Testament nicht vorhanden wäre)
  • Wert des Nachlasses (soweit bekannt)

örtliche Zuständigkeit

Das für Sie zuständige Amtsgericht können Sie unter folgendem Link nachschauen:

Orts- und Gerichtverzeichnis der Justiz

Sprechzeiten, Räumlichkeiten und Erreichbarkeit Nachlassgericht

Das Nachlassgericht befindet sich im Erdgeschoss, hinter der Gerichtszahlstelle.

Wir bitten um Verständnis, dass es aufgrund aktueller personeller Engpässe in Verbindung mit einem in Folge der Grundsteuerreform hohen Antragsaufkommen zu einer eingeschränkten telefonischen Erreichbarkeit der Nachlassabteilung kommt.

Bitte nehmen Sie deswegen Abstand von insbesondere telefonischen Sachstandsanfragen. Die Bearbeitung erfolgt schnellstmöglich.

Bitte beachten Sie, dass Sie derzeit grundsätzlich vor Ihrem Besuch des Nachlassgerichts einen Termin telefonisch vereinbaren müssen.

Telefonsprechzeiten zur Terminvereinbarung:

Montag, Dienstag und Donnerstag:
13:00 bis 14:00 Uhr

Die Vereinbarung eines Termins zur Erbausschlagung mittels Telefon hemmt keine Fristen!

Sprechzeiten Nachlassgericht:

Montag, Donnerstag, Freitag:
09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr

Mittwoch:
09:00 bis 12:00 Uhr (nur eilige , fristwahrende Erbausschlagungen mit persönlicher Vorsprache)

Die für Sie zuständige Geschäftsstelle richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens der verstorbenen Person.

Kontaktdaten der Nachlassgeschäftsstellen:

Buchstaben G, H, I, Q, X, Y

Telefon: +49 345 220-5319
Telefax: +49 345 220-5030

Buchstaben C, D, K

Telefon: +49 345 220-5427
Telefax: +49 345 220-5030

Buchstaben F, P,  W

Telefon: +49 345 220-5170
Telefax: +49 345 220-5030

Buchstaben M, R, Z

Telefon: +49 345 220-4123
Telefax: +49 345 220-5030

Buchstaben A, B, O, V

Telefon: +49 345 220-5206
Telefax: +49 345 220-5030

Buchstaben E, J, L, N, T, U

Telefon: +49 345 220-5416
Telefax: +49 345 220-5030

Buchstaben S 

Telefon: +49 345 220-5132
Telefax: +49 345 220-5030

Hausanschrift

Amtsgericht Halle (Saale)
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)

Telefon und Fax Vermittlung

Telefon: +49 345 220-​0
Telefax: +49 345 220-​5030