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Allgemeine Hinweise zum Nachlassverfahren beim Amtsgericht Halle (Saale)

Haben Sie allgemeine Fragen zur Erteilung eines Erbscheins, zur Testamentseröffnung oder Ausschlagung einer Erbschaft?

Diese nachstehenden Informationen dienen als allgemeine Hinweise in Vorbereitung  auf eine Nachlassangelegenheit beim Amtsgericht Halle (Saale).

Wichtiger Hinweis

Falls Sie persönlich beim Nachlassgericht Anträge stellen, Ihr Testament in die amtliche Verwahrung geben, es aus der amtlichen Verwahrung nehmen oder Beurkundungen (Ausschlagungserklärungen, Erbscheinsanträge) vornehmen lassen möchten, ist dies grundsätzlich nur nach vorheriger telefonischer Terminvergabe möglich.

Die Kontaktdaten und Durchwahlnummern der Nachlassgeschäftsstellen finden Sie am Ende dieser Seite.

Erbscheinverfahren

Wählen Sie bitte einen für Sie zutreffenden Erbscheinsantrag:

Die Verstorbene und die antragstellende Person hatten oder haben Ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Halle (Saale).

Mehr information zu diesem Antrag

Die Verstorbene Person hatte den letzten gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Gerichtsbezirk des Amtsgericht Halle (Saale).

Mehr information zu diesem Antrag

Die verstorbene Person hatte den letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Gerichtsbezirk des Amtsgericht Halle (Saale), ich beabsichtige den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins bei meinem Wohnsitzgericht zu stellen.

Mehr information zu diesem Antrag

Erbausschlagungsverfahren

Wie kann ich eine Erbschaft ausschlagen?

Mehr Informationen zur Erbausschlagung

Testamentsverfahren

Die Erblasserin oder der Erblasser hat ein Testament hinterlassen

Nach dem Tod einer Erblasserin oder eines Erblassers (Verstorbene Person) sind alle Testamente beim Nachlassgericht abzuliefern. Das Nachlassgericht hat die abgelieferten Testamente und die in amtlicher Verwahrung befindlichen Testamente zu eröffnen.

Dem Nachlassgericht sind folgende Angaben zu machen:

  • Namen und Adressen der Erben (soweit bekannt)
  • Namen und Adressen der gesetzlichen Erben (Personen, die erben würden, wenn das  Testament nicht vorhanden wäre)
  • Wert des Nachlasses (soweit bekannt)

örtliche Zuständigkeit

Das für Sie zuständige Amtsgericht können Sie unter folgendem Link nachschauen:

Orts- und Gerichtverzeichnis der Justiz

Sprechzeiten, Räumlichkeiten und Erreichbarkeit Nachlassgericht

Das Nachlassgericht befindet sich im Erdgeschoss, hinter der Gerichtszahlstelle.

Bitte beachten Sie, dass Sie derzeit grundsätzlich vor Ihrem Besuch des Nachlassgerichts einen Termin telefonisch vereinbaren müssen.

Telefonsprechzeiten zur Terminvereinbarung:

Montag, Dienstag und Donnerstag:
13:00 bis 14:00 Uhr

Durchwahlnummern Nachlassgericht

Die Vereinbarung eines Termins zur Erbausschlagung mittels Telefon hemmt keine Fristen!

Sprechzeiten Nachlassgericht:

Montag, Donnerstag, Freitag:
09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr

Mittwoch:
09:00 bis 12:00 Uhr (nur eilige , fristwahrende Erbausschlagungen mit persönlicher Vorsprache)

Die für Sie zuständige Geschäftsstelle richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens der verstorbenen Person.

Kontaktdaten der Nachlassgeschäftsstellen:

Buchstaben A, I, M, Q, R, T, X, Y

Telefon: +49 345 220-4123
Telefax: +49 345 220-5030

Buchstaben C, D, Ho-Hz, K

Telefon: +49 345 220-5427
Telefax: +49 345 220-5030

Buchstaben F, G, P, W

Telefon: +49 345 220-5170
Telefax: +49 345 220-5030

Buchstaben B, He-Hn, O, V

Telefon: +49 345 220-5206
Telefax: +49 345 220-5030

Buchstaben E, J, L, N, U, Z

Telefon: +49 345 220-5416
Telefax: +49 345 220-5030

Buchstaben S, Ha-Hd

Telefon: +49 345 220-5132
Telefax: +49 345 220-5030

Hausanschrift

Amtsgericht Halle (Saale)
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)

Telefon und Fax Vermittlung

Telefon: +49 345 220-​0
Telefax: +49 345 220-​5030

DE-Mail

ag-halle-saale(at)egvp.de-mail.de
Diese DE-Mail Adresse kann nur mit einem
DE-Mail Account des Absenders benutzt
werden!

Wichtige Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr

  1. Formbedürftige Anträge können wirksam nicht via E-Mail, sondern unter Berücksichtigung der rechtlichen Voraussetzungen, nur via Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (mit qualifizierter elektronischer Signatur) oder DE-Mail  sowie den weiteren sicheren Übermittlungswegen (beA, BebPo etc.) gestellt werden.
  2. Zulässige Dateiversionen sind nur "PDF" und "Tiff"! Übersenden Sie bitte keine Word Dokumente.
  3. Bei Kontaktaufnahme via e-Mail geben Sie bitte immer Ihre vollständige Postadresse an!
    Anfragen zu personen- bzw. verfahrensbezogenen Daten werden ausschließlich auf dem Postweg beantwortet.
  4. Vollstreckungsaufträge an die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Halle (Saale) übersenden Sie bitte weiterhin an die EGVP-Adresse des Amtsgerichts Halle (Saale).
  5. Der elektronische Rechtsverkehr für Grundbuch- und Hinterlegungssachen ist nicht zugelassen. Das Antragsverfahren beruht hier unverändert auf der Papierform.
  6. Bitte beachten Sie, dass eine Sichtung der elektronischen Postfächer nur während der regulären Dienstzeit erfolgt.
  7. Ausführliche Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie unter diesem Link.